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Hitzwelle

Hitzefrei für Italiens Bauarbeiter: Geht das in Österreich auch?

Heute, 09:14 · Lesedauer 2 min

Arbeiten bei 35 Grad und mehr? In Italien zieht man ob der Hitzewelle nun erste Konsequenzen und gibt Bauarbeiter:innen nachmittags Hitzefrei. In Österreich gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung - weder am Bau noch im Büro.

Italien stöhnt aktuell ebenso unter der Hitzeglocke, die über Europa hängt. In Florenz etwa hatte es in den vergangenen Tagen stets um die 40 Grad

In der Region Latium zog man nun erste Konsequenzen. Bis Ende August sollen Bauarbeiter:innen von 12.30 bis 16.00 Uhr Hitzefrei bekommen. Auch in der Lombardei soll eine derartige Verordnung unterzeichnet werden. 

In Österreich gibt es bisher keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Arbeitsplatz zu verlassen ist, wenn die Temperaturen zu hoch sind.

Hitzefrei am Bau? Der Arbeitgeber entscheidet

Eine Ausnahmeregelung gibt es zumindest für Bauarbeiter:innen. Im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­ent­schäd­ig­ungs­ge­setz­es kann die Arbeit im Freien bei Temperaturen über 32,5 Grad aber eingestellt werden. Darüber muss aber der Arbeitgeber entscheiden.

Sollte Hitzefrei gewährt werden, bekommen sie 60 Prozent ihres Stundenlohns ("Sechziger") ausbezahlt. 

Von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bekommt der Arbeitgeber die entstandenen Kosten samt pauschalen Zuschlag von 30 Prozent refundiert. Temperaturen ab 32,5 Grad gelten nämlich als Schlechtwetter und erfüllen damit die Kriterien für die BUAK.

Video: Was tun bei Überhitzung?

Arbeitgeber müssen für Kühlung sorgen 

Auch für andere Berufsgruppen gibt es keine einheitliche Regelung. Arbeitgeber müssen nur die Temperatur regulieren. Konkret: Sie müssen Kühlung mittels Lüftung, Klimaanlage, Ventilatoren oder Getränken bereitstellen, so die Arbeiterkammer (AK). 

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, etwa im Büro, hat die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad zu betragen. Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, sollten die 25 Grad möglichst nicht überschritten werden. 

Sollten keine Klimaanlagen vorhanden sein, sind alle Maßnahmen auszuschöpfen, die geeignet sind, die Temperaturen zu senken (Beschatten, nächtliches Lüften, Ventilatoren). 

Der Arbeitgeber kann auch entscheiden, Mitarbeiter:innen früher nach Hause zu schicken oder freizustellen. Ein Recht darauf, den zu Arbeitsplatz verlassen, gibt es aber nicht. 

Hitzefrei für Fiaker-Pferde 

Wer auf jeden Fall Hitzefrei bekommt, sind Wiens Fiaker-Pferde. Ab 35 Grad dürfen die Pferde nicht mehr eingesetzt werden. 

Zusammenfassung
  • Arbeiten bei 35 Grad und mehr? In Italien zieht man ob der Hitzewelle nun erste Konsequenzen und gibt Bauarbeiter:innen nachmittags Hitzefrei.
  • In Österreich gibt es da aktuell keine gesetzliche Regelung - weder am Bau noch im Büro.
  • Eine Ausnahmeregelung gibt es zumindest für Bauarbeiter:innen. Im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­ent­schäd­ig­ungs­ge­setz­es kann die Arbeit im Freien bei Temperaturen über 32,5 Grad aber eingestellt werden.
  • Darüber muss aber der Arbeitgeber entscheiden. Sollte Hitzefrei gewährt werden, bekommen sie 60 Prozent ihres Stundenlohns ("Sechziger") ausbezahlt.
  • Auch für andere Berufsgruppen gibt es keine einheitliche Regelung. Arbeitgeber:innen müssen nur die Temperatur regulieren. Konkret: Sie müssen Kühlung mittels Lüftung, Klimaanlage, Ventilatoren oder Getränken bereitstellen, so die Arbeiterkammer (AK).