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Haftausgang

Am Wörthersee: Karl-Heinz Grasser besuchte betagte Eltern

30. Juli 2025 · Lesedauer 3 min

Der erste Haftausgang von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sorgt für öffentliche Aufregung. Der Ausflug zum Wörthersee verlief jedoch rechtmäßig. Grasser soll seine betagten Eltern in Kärnten besucht haben.

Karl-Heinz Grasser verbüßt seit Anfang Juni eine vierjährige Haftstrafe wegen Untreue und Geschenkannahme in der Causa Buwog – dennoch wurde er am Wochenende gemeinsam mit seiner Ehefrau Fiona beim Mittagessen in einem Nobellokal am Wörthersee gesehen.

Obwohl der Ausflug bei Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis stößt, war der Ausgang rechtlich zulässig. Wie das Justizministerium gegenüber PULS 24 bestätigte, dürfen Strafgefangene, die nicht als besonders gefährlich gelten, die Justizanstalt zweimal pro Quartal für Ausgänge verlassen.

Laut Strafvollzugsgesetz dürfen solche Ausgänge maximal zwölf Stunden dauern. Bei erforderlichen Reisebewegungen kann die Abwesenheit bis zu 48 Stunden betragen.

Besuch bei betagten Eltern

Voraussetzung für die Genehmigung ist laut Justizministerium die "Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten – die nicht aufgeschoben werden können", so das Justizministerium.

In Grassers Fall soll ein persönlicher Anlass vor: Der Ex-Minister soll sich in Kärnten befunden haben, um seine betagten Eltern in Maria Wörth zu besuchen.

Diese sind – wie Grassers Anwalt Manfred Ainedter in einem früheren Interview ausführte – beide pflegebedürftig.

Zuvor soll er in dem nahegelegenen Nobellokal zu Mittag gegessen haben. "Das ist alles legal. Bei einem Freigang kann er machen, was er will", so Ainedter gegenüber der APA.

Grasser schon im gelockerten Strafvollzug?

Künftig könnten Grasser noch häufigere Ausgänge gewährt werden. Laut "Tiroler Tageszeitung" mehren sich die Gerüchte, dass sich Grasser bereits im gelockerten Strafvollzug befinden könnte – einer Vollzugsform, die Häftlinge schrittweise auf das Leben in Freiheit vorbereitet.

Diese Phase erlaubt unter anderem ein bis zwei Ausgänge pro Monat. Auch andere Maßnahmen können gelockert werden, etwa das Offenlassen von Aufenthaltsräumen oder der Verzicht auf die Überwachung von Besuchergesprächen.

Allzu lange dürfte Grasser aber ohnehin nicht mehr in der JA Innsbruck einsitzen. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Rudolf Mayer ist es wahrscheinlich, dass er ab September in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt wird – also eine Fußfessel erhält.

Video: Karl-Heinz Grasser genießt Freigang im Luxuslokal

Insolvenz-Verhandlung verschoben

Unteressen gibt es auch in Grassers Privatinsolvenzverfahren neue Entwicklungen. Wie der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Dienstag mitteilte, wurde ein angesetzter Verhandlungstermin im Insolvenzverfahren verschoben.

Ursprünglich hätte am 6. August 2025 am Bezirksgericht Kitzbühel eine Verhandlung zur Prüfung der Forderungen und zur Abstimmung über Grassers Zahlungsplanangebot mit einer Quote von drei Prozent stattfinden sollen.

Der Insolvenzverwalter erhielt jedoch kürzlich eine "Vielzahl an Steuerbescheiden von der Finanz". Da deren Prüfung in der kurzen verbleibenden Zeit nicht möglich sei, wurde der Termin abberaumt.

Insgesamt haben bislang sechs Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp 34 Millionen Euro angemeldet – darunter rund 12,5 Millionen Euro an Steuerschulden, die im Zuge des Buwog-Strafverfahrens entstanden sind.

Video: Grasser hinter Gitter

Zusammenfassung
  • Der erste Haftausgang von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sorgt für öffentliche Aufregung.
  • Der Ausflug zum Wörthersee verlief jedoch rechtmäßig.
  • Grasser soll seine betagten Eltern in Kärnten besucht haben.
  • Unteressen gibt es auch in Grassers Privatinsolvenzverfahren neue Entwicklungen.