Ausgang am Wörthersee
Grasser im Nobellokal trotz Haft: "Schaut halt schlecht aus"
Anfang Juni hat Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck angetreten. Wegen Korruptionsdelikten in der Buwog Causa wurde der Ex-Finanzminister im März am Obersten Gerichtshof zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Trotz Haft und Schuldenberg saß Grasser am Wochenende mit seiner Ehefrau beim Mittagessen in einem Luxus-Lokal am Wörthersee, wie die "Krone" berichtet hatte. Knapp acht Wochen nach Haftantritt befand sich der 56-Jährige also bereits auf einem Ausgang aus der Justizanstalt Innsbruck.
"Das ist alles legal. Bei einem Freigang kann er machen, was er will", sagte Grassers Anwalt Manfred Ainedter dem ORF. Für PULS 24 war er zunächst nicht erreichbar.
Das Justizministerium teilte auf Anfrage von PULS 24 mit, man könne zu Einzelfällen keine Auskunft geben. Grundsätzlich könne man sagen, dass Strafgefangene die Justizanstalt zweimal im Quartal für Ausgänge verlassen können. Voraussetzung sei die "Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten - die nicht aufgeschoben werden können".
Bei besonders positivem Vollzugsverhalten seien in Einzelfällen ein bis zwei weitere Ausgänge pro Monat möglich.
Grasser bereits im Entlassungsvollzug?
Bleiben einem Verurteilten weniger als drei Jahre noch zu verbüßende Haft, kann diesem ein Haftausgang von 24 Stunden gewährt werden, erklärt auch Anwalt Rudolf Mayer. "Zuzüglich Reisebewegung."
"Und wenn man sich im Entlassungsvollzug befindet, also schon vor der Entlassung steht, von drei Tagen." Was bei Grasser zutrifft, könne man nicht sagen, "aber diese beiden Möglichkeiten wären".
Restaurantbesuch "schaut halt schlecht aus"
Beim Entlassungsvollzug gehe es um die Vorbereitung auf die Freiheit. In diesem Fall werde auch die "Aufrechterhaltung von persönlichen und familiären Beziehungen akzeptiert".
"Beim Entlassungsvollzug kann man sich relativ frei bewegen", erklärt Mayer. Auch ein Gasthausbesuch sei in diesem Fall erlaubt. "Ob es klug ist, den jetzt so zu machen, ist eine andere Frage." Die Optik sei schief.
Aber: "Das muss man schon sagen, das ist nicht eine besondere Bevorzugung. Es schaut halt schlecht aus, wenn man grade in so einem Restaurant öffentlich sitzt. Aber es gibt da keine Bevorzugung oder Benachteiligung."
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Nach Mayers Einschätzung werde Grassers Haft jedenfalls nicht mehr allzu lange andauern. Die Wahrscheinlichkeit, dass Grasser bereits ab September die Fußfessel bekommt, sei laut Mayer hoch. "Es spricht nichts dagegen. Er ist österreichischer Staatsbürger, er ist Ersttäter, die zeitlichen Voraussetzungen sind auch gegeben."
"Es gibt da keine Bevorzugung von Prominenten, aber es soll auch keine Benachteiligung geben", resümiert Mayer.
Schuldenberg auf 34 Millionen angewachsen
Noch vor Haftantritt stellte Grasser einen Antrag auf Privatinsolvenz. Insgesamt 34 Millionen Euro an Forderungen gibt es gegen den früheren Finanzminister, wie der KSV1870 am Dienstag mitteilte. Bislang war von in Summe 21 Millionen die Rede gewesen.
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Darin enthalten sind auch knapp 12,5 Millionen Euro an Steuerschulden, die im Zuge des BUWOG-Strafverfahrens fällig geworden wären.
Zusammenfassung
- Karl-Heinz Grasser sitzt seit acht Wochen in der Justizanstalt Innsbruck und wurde im März zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Korruptionsdelikten in der BUWOG-Causa verurteilt.
- Gegen den Ex-Finanzminister bestehen Forderungen in Höhe von 34 Millionen Euro, darunter knapp 12,5 Millionen Euro aus dem BUWOG-Strafverfahren.
- Ein Restaurantbesuch am Wörthersee während eines legalen Haftausgangs sorgt für Aufsehen, ist laut Justizministerium aber rechtlich zulässig, wobei bei besonders positivem Vollzugsverhalten bis zu vier Ausgänge pro Quartal möglich sind.