Karl-Heinz GrasserAPA/HANS KLAUS TECHT

Vor Haftantritt

Karl-Heinz Grasser ist pleite

Heute, 08:15 · Lesedauer 3 min

Nach dem finalen Schuldspruch in der Causa BUWOG muss Karl-Heinz Grasser demnächst seine Haft antreten. Zuvor wurde jedoch bekannt: Er ist pleite.

Der wegen Untreue zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat einen Antrag auf Privatinsolvenz am Bezirksgericht Kitzbühel gestellt, wie der Kreditschutzverband KSV1870 am Mittwoch mitteilte. 

Das Gericht prüfe nun, ob die Voraussetzungen für ein Schuldenregulierungsverfahren gegeben sind. Mehr Informationen lagen zunächst nicht vor. 

Anwalt: Keine andere Möglichkeit

Der Insolvenzantrag könnte auch mit dem vom Obersten Gerichtshof bestätigten Urteil zusammenhängen. Denn neben einer Haftstrafe wurden Grasser und Co. auch zu millionenschweren Schadenersatz-Zahlungen verurteilt. Gemeinsam mit Walter Meischberger muss er 9,8 Millionen Euro an die Republik Österreich zahlen.

Walter Meischberger hatte im Jahr 2023 Konkurs angemeldet, Peter Hochegger bereits im Jahr 2020. Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte zur APA, Grasser habe wegen der langen Verfahrensdauer kein Einkommen und hohe Kosten gehabt, weshalb ihm keine andere Möglichkeit geblieben sei.

Bei Grasser könnte Sonderregel greifen

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) rechnet mit einer Eröffnung des Verfahrens in den nächsten Tagen und erwartet, dass aufgrund der Komplexität ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

Für Verbindlichkeiten "aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" sieht das Insolvenzrecht in Österreich eine Sonderregelung vor. Diese Schulden bleiben aufrecht, selbst nachdem das Einkommen im Zuge eines Abschöpfungsverfahrens drei oder fünf Jahre lang auf das Existenzminimum gepfändet wurde.

Das heißt, Grasser wird die 9,8 Millionen Euro Schadenersatz, die er der Republik schuldet, nur los, wenn er sich mit der Finanzprokuratur auf einen Zahlungsplan einigt, wie AKV-Insolvenzexpertin Cornelia Wesenauer zur APA sagte.

Für Grasser rückt die Haft näher

Nachdem er Ende März vom OGH in der Causa BUWOG rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, wurden die Urteile vor wenigen Tagen dann auch schriftlich zugestellt. Damit kommt der Ex-Finanzminister seinem Haftantritt einen Schritt näher. 

Die rechtskräftig Verurteilten werden nun zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Zum Haftantritt von Grasser, Meischberger & Co. wies der OGH auf den weiteren Verfahrensablauf hin: Die Einmonatsfrist für den Strafantritt laufe ab Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt durch das Wiener Straflandesgericht als Erstgericht, nicht ab Verkündung des Urteils.

Grasser und Meischberger sprachen nach der mündlichen Urteilsverkündigung von einem Fehlurteil und kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. Das würde den Haftantritt aber nicht nach hinten verschieben.  

Video: Karl-Heinz Grasser - Was erwartet ihn im Gefängnis?

Zusammenfassung
  • Nach dem finalen Schuldspruch in der Causa BUWOG muss Karl-Heinz Grasser demnächst seine Haft antreten.
  • Zuvor wurde jedoch bekannt: Er ist pleite.
  • Grasser hat einen Antrag auf Privatinsolvenz am Bezirksgericht Kitzbühel gestellt, wie der Kreditschutzverband KSV1870 am Mittwoch mitteilte.