"Unangemessen": Raab will höhere Strafen für Online Kindesmissbrauch

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Familienministerin Susanne Raab spricht sich anlässlich des Falls Teichtmeister für höhere Strafen aus.

Der Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sei etwa im Vergleich zu Deutschland "unangemessen niedrig", sagt die ÖVP-Familienministerin . Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige "widerliche" Bilder und Videos zu gelangen "massiv verändert". "Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen", so Raab.

Haft-Obergrenze zwei Jahre

Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Mit dieser stehe sie "im laufenden Austausch". "Ich kann mir vorstellen, dass der Schutz von Kindern ganz oben auf der Agenda der Justizministerin steht", so Raab, die auch für Kinderrechte zuständig ist. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.

Raab tritt dafür ein, die Causa nicht zu verharmlosen. Es sei eine Verhöhnung der Opfer, wenn von einem "digitalem Delikt" die Rede sei. "Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht werden", so die Ministerin. Als Konsument derartiger Bilder könne man die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich entstehen, weil es einen Markt dafür gebe.

Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach sich in einer Aussendung dafür aus, Kindesmissbrauch "aufs Strengste" zu ahnden. Im Rahmen einer Kriminaldienstreform werde derzeit die Bekämpfung derartiger schwerwiegender Delikte intensiviert. Im Fokus stehe dabei vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen in den Landeskriminalämtern und in Schwerpunktdienststellen in den Regionen. Auch werde eine spezielle Software implementiert, die automatischen Bildabgleich ermöglichen und dadurch die Ermittlungen vereinfachen solle, hieß es.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sei etwa im Vergleich zu Deutschland "unangemessen niedrig".
  • Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige "widerliche" Bilder und Videos zu gelangen "massiv verändert".
  • "Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen", so Familienministerin Susanne Raab.
  • Es sei eine Verhöhnung der Opfer, wenn von einem "digitalem Delikt" die Rede sei.

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