FlugverspätungAPA/AFP

EU-Verkehrsminister

Fluggäste könnten bei Verspätungen bald leer ausgehen

05. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Die EU-Verkehrsminister:innen wollen am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte abstimmen. Konkret geht es darum, ob Reisende ab drei, vier oder fünf Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Die Suche nach einem Kompromiss im Streit um Entschädigungsansprüche von Fluggästen steht auch am Donnerstag weiter im Mittelpunkt. Bereits am Vortag waren die Verkehrsminister:innen der 27 EU-Staaten uneins verblieben.

Auf dem Tisch liegen Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, die Schwelle für eine Entschädigung deutlich anzuheben. Laut geltender Fluggastrechteverordnung liegt diese derzeit bei drei Stunden, sofern die Airline die Verspätung verschuldet:

  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
  • 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
  • 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Mit der Änderung würde eine pauschale Zahlung grundsätzlich erst ab fünf Stunden Verspätung fällig, bei Langstreckenflügen teils sogar erst ab zwölf Stunden.

Schieder kritisiert Entwurf stark

Heftige Kritik kam etwa von SPÖ-Delegationsleiter und Mitglied im Verkehrsausschuss Andreas Schieder: "Die Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, sind ein gefährlicher Rückschritt für die Rechte von Millionen Fluggästen in Europa."

Sollte den aktuellen Vorschlägen zugestimmt werden, sei es ein "Kniefall vor der Fluglobby und eine Bruchlandung für den europäischen Verbraucherschutz". 

Statt Reisende besser zu schützen, würden "ihre Ansprüche gezielt ausgehöhlt". Auch Deutschland hatte einer erhöhten Schwelle für Entschädigungszahlungen zuvor eine Absage erteilt.

Airlines verteidigen sich

Die Airlines argumentieren, sie seien an vielen europäischen Zielen nicht in der Lage, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Daher würde im Zweifel auf einen zusätzlichen Flug verzichtet werden, da die hohen Entschädigungszahlungen sowieso bereits verursacht wurden.

Fünf Stunden sei hingegen eine umsetzbare Frist.

Verbraucherschutzverbände warnen allerdings davor, dass bei einer Änderung auf fünf Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt werden würden.

"Die Pflicht zur Zahlung ist ein zentraler Anreiz für Airlines, pünktlich zu fliegen. Wenn dieser Druck wegfällt, könnten mehr und wesentlich längere Verspätungen zur neuen Normalität werden", so auch Schieder.

Kompromiss in Aussicht?

Ein deutscher Gegenentwurf könnte laut Diplomatenangaben ein Kompromissvorschlag sein. In diesem werde gefordert, dass die Schwelle weiterhin bei drei Stunden liege, die Entschädigung aber pauschal 300 Euro betragen würde. Insgesamt würde sie damit geringer ausfallen.

Kommt unter den Verkehrsministern bei dem Treffen in Luxemburg eine Mehrheit zustande, müsste der Rat im Anschluss mit dem Europaparlament verhandeln. Diese Gespräche dürften aber erst im Herbst weiter an Fahrt aufnehmen.

Video: Flug- und Bahnverkehr: Rekord bei Entschädigungen

Zusammenfassung
  • Die EU-Verkehrsminister:innen wollen am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte abstimmen.
  • Konkret geht es darum, ob Reisende ab drei, vier oder fünf Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben.
  • Heftige Kritik kam etwa von SPÖ-Delegationsleiter und Mitglied im Verkehrsausschuss Andreas Schieder: "Die Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, sind ein gefährlicher Rückschritt für die Rechte von Millionen Fluggästen in Europa."
  • Die Airlines argumentieren, sie seien an vielen europäischen Zielen nicht in der Lage, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen.