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AUA streicht Flüge: Diese Ansprüche haben Sie jetzt

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Bei der AUA fallen aufgrund eines Streiks 400 Flüge aus. Für Passagiere ist es also wichtig, die eigenen Rechte im Fall eines Ausfalls oder einer Verspätung zu kennen. PULS 24 hat die Ansprüche, die Fluggäste geltend machen können, zusammengetragen.

Seit Ende der pandemiebedingten Maßnahmen ist Hochzeit für Verspätungen und Annullierungen im weltweiten Flugbetrieb. Hatte sich die Situation kürzlich wieder verbessert, erhöhen Streiks in Deutschland und Österreich nun wieder die Gefahr von Verzögerungen. 

Je nach Dauer der Verspätung können Passagiere aber einige Ansprüche geltend machen. Die Rede ist von Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Diese sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt.

Rechte bei Ausfällen

Sollte ein Flug ausfallen, haben Fluggäste die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises, eventuell mit einem Rücktransport zum ersten Abflugort oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel

Wenn eine Beförderung eigenständig organisiert wurde, sollten die Rechnungen und Belege aufbewahrt und die Kosten möglichst geringgehalten werden. 

Bei einem Flugausfall steht den Passagieren aber auch eine Ausgleichzahlung zu, so Georg Loderbauer, Sprecher der Agentur für Fahrgastrechte, im Gespräch mit PULS 24. Denn für eine zweistündige Verspätung, die bei der Umbuchung auf einen alternativen Flug im Vergleich zum ursprünglichen Flug entsteht, können Passagiere je nach Strecke (bis zu 250 Euro bei einer Kurzstrecke, bis zu 600 Euro bei einer Langstrecke) geltend machen. 

Es kann vorkommen, dass die Fluglinie nur die Rückerstattung des Tickets anbietet. Dann hat der Fluggast Anspruch, die Mehrkosten des neuen Tickets unter vergleichbaren Bedingungen erstattet zu bekommen. 

Rechtlich gesehen müssen Fluglinien aktiv eine Rückerstattung oder Umbuchung anbieten. Sollte dies nicht geschehen, müssen Fluggäste selbst aktiv werden.  

Video: Welche Rechte haben Kunden bei Flugausfällen?

Rechte bei Flugverspätungen ab drei Stunden

Kommt ein Flieger mindestens drei Stunden verspätet an, dann haben Passagiere den Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Wenn ein Flug verspätet ist, ist die Airline dazu verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen sowie eine kostenfreie Kontaktaufnahme (per E-Mail oder Telefon) anzubieten. 

Eine Verpflichtung zu weiteren Betreuungsleistungen wie etwa eine Übernachtung in einem Hotel und der Transfer zu diesem Hotel können hinzukommen, wenn der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden kann.

Passagiere haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden später am Endziel ankommt. Sie beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Sie hängt aber von der Länge der gebuchten Flugstrecke ab. 

Wenn die Fluglinie einen Alternativflug anbietet, können diese Ausgleichszahlungen unter bestimmten Umständen um 50 Prozent gekürzt werden.

Rechte bei Flugverspätungen über fünf Stunden

Bei Verspätungen von über fünf Stunden hat der Fluggast das Recht, auf den (Weiter-)Flug zu verzichten und den Ticketpreis zurückzuverlangen. Falls erforderlich, muss der Passagier zum Ausgangsort zurückgebracht werden.

Ausgleichszahlungen könnten bei Streiks wegfallen 

Wenn eine Verspätung nachweislich auf außergewöhnliche Umstände (Unwetter, Sicherheitsrisiken, in vielen Fällen bei Streik) zurückzuführen sind, kann eine Ausgleichszahlung eventuell entfallen. Der Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen bleibt aber bestehen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Auf deutschen Flughäfen kam es zuletzt gehäuft zu Streiks. Auch bei der AUA droht aufgrund gescheiterter KV-Gespräche ein Arbeitskampf auf Kosten der Fluggäste.
  • Für Passagiere ist es also wichtig, die eigenen Rechte im Fall einer Annullierung oder Verspätung zu kennen.
  • PULS 24 hat die Ansprüche, die Fluggäste geltend machen können, zusammengetragen.