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Anschober auf Facebook beleidigt: Diversion für 62-Jährigen

Ein 62-Jähriger, der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf Facebook beleidigt hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Linz mit einer Diversion und der Ermahnung durch den Richter, künftig mehr darauf zu achten, was er postet, davongekommen. Der medizinische Therapeut zahlte die 500 Euro Geldbuße gleich, das Verfahren ist damit rechtskräftig eingestellt und er bleibt unbescholten.

Der Niederösterreicher hatte am 22. Februar auf der Seite des Linzer Stadtrats Michael Raml (FPÖ) Anschober u.a. einen "Volltr@ttel" genannt und geschrieben: "Diese dekatente (sic!), arrogante Figur hat keinen blassen Schimmer, wie es dem Normalbürger geht. Dem gehört eine Schallende". Vor Gericht entschuldigte sich der Mann und sagte: "Das war eine emotionale verbale Entgleisung", die ihm "peinlich" sei - auch weil es berufsbedingt eigentlich eher heikel sei, was die Wortwahl betreffe.

"Wenn das im Waldviertel jemand zu mir sagt, habe ich nicht das Verlangen ihn anzuzeigen", meinte er zwar zu seiner Formulierung, er sehe aber völlig ein, dass es sich um eine Beleidigung gehandelt habe. Der Richter nahm das zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass es ein Unterschied sei, ob man etwas im Gespräch zu einem Freund sage oder ob man das allgemein einsehbar im Netz schreibe. Der Fall war übrigens nicht von Anschober oder seinem Büro angezeigt worden. Allerdings hat der Minister über sein Kabinett die Zustimmung zur Strafverfolgung erteilt. Denn Beleidigung nach dem Mediengesetz, wovon der Strafantrag ausging, ist ein Ermächtigungsdelikt, d.h. der Betroffene muss zustimmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 62-Jähriger, der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf Facebook beleidigt hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Linz mit einer Diversion und der Ermahnung durch den Richter, künftig mehr darauf zu achten, was er postet, davongekommen.
  • Der medizinische Therapeut zahlte die 500 Euro Geldbuße gleich, das Verfahren ist damit rechtskräftig eingestellt und er bleibt unbescholten.