APA/ERWIN SCHERIAU

Amtshaftungsklage

Amoklauf in Graz: Betroffene könnten Republik klagen

Heute, 08:38 · Lesedauer 2 min

Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule könnte nun die Republik verklagt werden. Zwei Anwält:innen streben eine Amtshaftungsklage an und bekommen dafür Unterstützung.

Im Juni tötete ein 21-Jähriger eine Lehrerin und neun Schüler:innen am BORG Dreierschützengasse in Graz. Seitdem überlegen die Grazer Anwält:innen Karin Prutsch-Lang und Andreas Kleinbichler, die Republik zu verklagen, berichtet die "Kleine Zeitung".

Konkret gehe es um eine Amtshaftungsklage. Denn der Täter erhielt eine Waffenbesitzkarte, obwohl er zuvor beim Bundesheer als psychisch untauglich für den Waffenbesitz eingestuft worden war. 

Das Argument, dass das Bundesheer diese Daten nicht weiterleiten dürfe, sei "unzureichend", so die Anwält:innen. 

Zudem dürfe nicht ein einziges positives Gutachten ausschlaggebend dafür sein, ob jemand eine Waffenbesitzkarte erhalte oder nicht - wenn es bereits zuvor eine negative Einschätzung gab.

Ungeeignetes Beurteilungsverfahren?

Die Anwält:innen stellen in den Raum, dass entweder das Beurteilungsverfahren ungeeignet sei oder der Gutachter den späteren Täter falsch eingeschätzt habe. Mit einer potenziellen Klage wolle man "staatliche Verantwortung für mögliche Versäumnisse" sichtbar machen, zitiert die "Kleine Zeitung".

Laut "Steirerkrone" werden die Anwält:innen von Betroffenen unterstützt, die zu einer Klage bereit wären. Weitere Details seien noch nicht bekannt.

Welche Chancen hat so eine Klage?

Große Chancen, dass die Klage erfolgreich wäre, dürfte es aber nicht geben, so Christoph Bezemek, Professor für öffentliches Recht an der Uni Graz.

"Ob das psychologische Gutachten fehlerhaft war, müsste ein Psychologe sagen, das kann ich als Jurist nicht klären", sagte er der "Kleinen Zeitung". Das Prozedere zum Erlangen einer Waffe sei jedoch formal richtig eingehalten worden. 

Bei einem Amtshaftungsverfahren sei allerdings vorgesehen, dass ein Schaden, der durch eine fehlerhafte Vollziehung entstanden ist, rückerstattet werde.

Ein rechtspolitisches Defizit gebe es dennoch. Wenn eine Person vom Bundesheer für ungeeignet zum Tragen einer Waffe eingeschätzt werde, sollte er auch im zivilen Leben keine legal besitzen dürfen.

Video: Stimmen der betroffenen Familien

Zusammenfassung
  • Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schuler könnte nun die Republik verklagt werden.
  • Zwei Anwält:innen streben eine Amtshaftungsklage an und bekommen dafür Unterstützung von Betroffenen, berichtet die "Steirerkrone".
  • Große Chancen, dass die Klage erfolgreich wäre, dürfte es aber nicht geben, so Christoph Bezemek, Professor für öffentliches Recht an der Uni Graz.
  • Der Amokläufer hätte keine Waffenbesitzkarte erhalten dürfen, nachdem er zuvor bei der Musterung als psychisch untauglich für den Waffenbesitz eingestuft worden war.