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Sparmaßnahmen

EU-Defizitverfahren: Was bedeutet das für Österreich?

04. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Die EU-Kommission will ein Defizitverfahren gegen Österreich einleiten. Grund ist das anhaltend hohe Budgetdefizit, das deutlich über der erlaubten Grenze liegt. Doch was bedeutet das konkret?

Bereits seit Monaten hatte sich ein EU-Defizitverfahren gegen Österreich angedeutet – nun wurde der erste Schritt offiziell gesetzt: Nachdem die EU-Kommission am Mittwoch ihr Frühjahrspaket zum Europäischen Semester und die Empfehlung für ein solches Verfahren vorgelegt hat, muss nun noch der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister zustimmen.

Diese Entscheidung wird voraussichtlich spätestens am 8. Juli fallen.

Grund für das Defizitverfahren ist, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der sogenannten Maastricht-Kriterien der EU liegt.

"Für Österreich kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die Defizitkriterien nicht eingehalten wurden", erklärte der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in der Pressekonferenz. Er sprach von einem "klaren Fall für die Eröffnung eines Defizitverfahrens". Aber was bedeutet ein solches Verfahren eigentlich für Österreich?

Engerer Austausch mit EU-Kommission

Ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD) bringt vor allem geänderte Berichtspflichten mit sich: Alle sechs Monate muss Österreich einen Bericht an die Europäische Kommission übermitteln, die die gesetzten Maßnahmen überprüft.

Wie Philipp Heimberger vom Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) bereits im März bei einer Pressekonferenz erläuterte, habe Österreich auch im Falle eines eingeleiteten Verfahrens "das Heft des Handelns weiterhin in der Hand".

Schließlich bleibt die Budgetpolitik weiterhin Sache der Mitgliedstaaten und nicht der EU selbst.

Video: EU-Defizitverfahren: kein Grund zur Sorge

Mehr Spielraum, aber kein Freibrief

Mit dem Defizitverfahren werden zugleich die Anforderungen an den Konsolidierungspfad deutlich gesenkt. Österreich erhält dadurch mehr Zeit, das Defizit unter die Drei-Prozent-Marke zu senken – was der Politik zusätzlichen Spielraum verschafft.

Bereits im Frühjahr hatten sich daher Wifo-Chef Gabriel Felbermayr und IHS-Direktor Holger Bonin für ein solches Verfahren statt eines radikalen Sparkurses ausgesprochen, um die Konjunktur nicht zusätzlich zu belasten.

Stellt die EU-Kommission bei den halbjährlichen Überprüfungen jedoch fest, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, könnten theoretisch alle sechs Monate finanzielle Sanktionen verhängt werden. Bisher ist das jedoch noch nie geschehen.

Zweites Defizitverfahren für Österreich

Für Österreich ist es nun das zweite EU-Defizitverfahren: Bereits im Dezember 2009 wurde ein solches im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise eingeleitet. Damals gelang es der Regierung aus SPÖ und ÖVP innerhalb von rund drei Jahren, das Defizit von 5,3 auf 1,5 Prozent zu senken.

Österreich ist mit dem Defizitverfahren nicht allein: Bereits im Juli 2024 leitete die EU-Kommission Verfahren gegen sieben weitere Länder ein – darunter auch Frankreich und Italien, die zweit- bzw. drittgrößte Volkswirtschaft der EU.

Video: Budgetloch: Kein Spar-, sondern "Belastungspaket"

Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission will ein Defizitverfahren gegen Österreich einleiten.
  • Grund ist das anhaltend hohe Budgetdefizit, das deutlich über der erlaubten Grenze liegt.
  • Doch was bedeutet das konkret?