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In Innsbruck

Erster Benko-Prozesstermin dürfte stehen

Heute, 06:12 · Lesedauer 2 min

Erst in der Vorwoche hatte der oberste Gerichtshof entschieden, dass der Prozess gegen Signa-Gründer René Benko gegen dessen Wunsch in Innsbruck stattfinden wird. Nun soll Berichten zufolge der Termin feststehen.

Demnach soll der erste Hauptverhandlungstermin bereits am 20. Oktober stattfinden, danach seien weitere Termine reserviert. Das berichteten die "Krone" und "News" unter Berufung auf "höhere Justizkreise".

Vonseiten des Landesgerichts Innsbruck wollte man den Termin auf Anfrage von PULS 24 nicht bestätigen.

Am vergangenen Mittwoch wurde unterdessen entschieden, dass René Benko zumindest bis 6. Oktober in U-Haft bleiben muss. Begründet wurde die Entscheidung weiterhin mit Tatbegehungsgefahr.

Erste Anklage zu verschwiegenen Vermögenswerten

In der ersten Anklage gegen Benko wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Signa-Gründer - wie berichtet - vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmen-Netzes Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt zu haben.

Der Signa-Pleitier soll Teile seines Vermögens unter anderem in die Verfügungsgewalt seiner Mutter, Ingeborg Benko, oder in die Verfügungsgewalt von Gesellschaften und Privatstiftungen (u.a. Laura Privatstiftung) verschoben haben, "von denen er selbst unmittelbar oder mittelbar profitierte und deren offiziell Begünstigte Ingeborg Benko und seine ehelichen Kinder sind", wie vom Nachrichtenmagazin "profil" aus der Anklageschrift zitiert wurde. 

Der Gesamtschaden soll 660.000 Euro betragen. Benko droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von einem bis zu maximal zehn Jahren.

Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung.

Video mit Dobusch zu Benko-Prozess: "Nur der Anfang einer langen Aufarbeitung“

Zusammenfassung
  • Der erste Prozess gegen René Benko findet laut Medienberichten am 20. Oktober in Innsbruck statt, nachdem der oberste Gerichtshof den Austragungsort festgelegt hat.
  • Benko bleibt mindestens bis 6. Oktober in Untersuchungshaft, da laut Gericht weiterhin Tatbegehungsgefahr besteht.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz Vermögenswerte im Wert von 660.000 Euro verschoben und Gläubiger geschädigt zu haben, wofür ihm bis zu zehn Jahre Haft drohen.