U-Haft und Co.

Anklage gegen Benko: So geht es jetzt weiter

15. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Gegen Signa-Gründer René Benko wurde am Dienstag die erste Anklage erhoben. Welche Schritte nun folgen, welche Möglichkeiten Benko hat und ob er in U-Haft bleibt, erklärt Leonhard Dobusch im Interview.

Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: Firmengründer René Benko soll wegen betrügerischer Krida in Innsbruck vor Gericht.

Benko kann noch Einspruch einlegen

Rechtskräftig ist die Anklage noch nicht - Benko könnte noch Einspruch dagegen einlegen, sagt Leonhard Dobusch, Universitätsprofessor und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts im PULS 24 Interview. Sollte das jedoch in den nächsten zwei Wochen nicht passieren oder abgelehnt werden, steht für den Signa-Gründer der Beginn eines Hauptverfahrens bevor, so Dobusch.

Gerade in so einem prominenten Fall würde es Dobusch aber wundern, wenn die Staatsanwaltschaft nicht auf alles geachtet hätte. Außerdem handle es sich hier um die "erste von wahrscheinlich noch einer größeren Zahl möglicher weiterer Anklagen". 

"Betrügerische Krida"

Konkret wird Benko vorgeworfen, im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt zu haben. Bei der vorliegenden Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 660.000 Euro.

Bei den konkreten Vermögenswerten handle es sich um "eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war", schreibt die WKStA.

Benko droht eine Haft von ein bis zehn Jahren.

Bleibt Benko in U-Haft?

Ursprünglich wurde die U-Haft von Benko Ende Juni wegen Verdachts auf Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr um zwei weitere Monate verlängert. Da nun aber Anklage gegen den Signa-Gründer erhoben wurde, bleibt er bis zur Hauptverhandlung automatisch in Untersuchungshaft.

Bis dahin finden Haftverhandlungen nur statt, wenn der Angeklagte seine Enthaftung beantragt und darüber nicht ohne Verzug in einer Hauptverhandlung entschieden werden kann.

Video: René Benko, vom Milliardär zum Häftling

Zusammenfassung
  • Gegen Signa-Gründer René Benko wurde am Dienstag die erste Anklage erhoben.
  • Welche Schritte nun folgen, welche Möglichkeiten Benko hat und ob er in U-Haft bleibt, erklärt Leonhard Dobusch im Interview.