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Nicht bindend

Klimacheck für Gesetze kommt - aber ohne Konsequenzen

Heute, 10:25 · Lesedauer 2 min

Ab 2026 sollen neue Gesetze einen "Klimacheck" durchlaufen müssen. Bindend ist dieser aber nicht. Fällt das Ergebnis negativ aus, gibt es keine Anpassungspflicht.

Neue Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes müssen ab 1. Jänner 2026 einem Klimacheck unterzogen werden. 

Dieser soll laut einer Information des von Norbert Totschnig (ÖVP) geführten Klimaschutzministeriums dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. 

Eine neue Servicestelle im Ministerium soll die Behörden dabei unterstützen und ein eigenes "Klimacheck-Tool" bereitstellen.

Klimacheck nicht bindend

Über das Vorhaben hatte am Samstag zunächst das Ö1-"Morgenjournal" berichtet. Dem ORF-Radio zufolge dürfte der Klimacheck allerdings nicht bindend sein - falle das Ergebnis negativ für das Klima aus, müssten Gesetze demnach nicht unbedingt abgeändert werden. 

Der Klimacheck soll laut Ministerium Teil der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden, mit der die Regierung die Auswirkungen ihrer Maßnahmen bewertet. Ziel dieser sei es, "eine nachvollziehbare, transparente Darstellung über erwünschte Wirkungen von Maßnahmen einerseits sowie erwartete Kosten und unerwünschte Auswirkungen andererseits" zu bieten, hieß es auf Nachfrage.

Je nach Bedeutung soll die Prüfung in vereinfachter oder ausführlicher Form erfolgen. An den Details zum Klimacheck würden derzeit neben dem Klima- und Landwirtschaftsministerium auch das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium arbeiten.

Konsequenzen klar machen

Grundsätzlich positiv sieht die Klimaökonomin Sigrid Stagl das Vorhaben. "Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann", sagte sie gegenüber Ö1. 

Allerdings müsse auch klar gemacht werden, was passiert, wenn eine Maßnahme eine negative Klimaauswirkung hat.

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Zusammenfassung
  • Ab 1. Jänner 2026 müssen neue Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes einem verpflichtenden Klimacheck unterzogen werden.
  • Er wird Teil der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA), die auch Kosten und unerwünschte Auswirkungen bewerten.
  • Eine neue Servicestelle im Klimaschutzministerium stellt ein Klimacheck-Tool bereit und unterstützt Behörden bei der Umsetzung.
  • Der Klimacheck ist allerdings nicht bindend.
  • Laut Klimaökonomin Sigrid Stagl müssten die Konsequenzen klargemacht werden, wenn der Check negativ ausfällt.