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Terrorprozess nach Anschlag in Wien: Drei Jahre und neun Monate Haft

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Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag vor Gericht gestanden, weil er - wie der spätere Attentäter von Wien - Treffen von IS-Sympathisanten und Radikalisierten in einer Wohnung in St. Pölten besucht haben soll. Er wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Mit einem teilweisen Schuldspruch hat der Prozess gegen einen Terrorverdächtigen am Donnerstag in St. Pölten geendet. Der 24-Jährige erhielt drei Jahre und neun Monate Haft. Er wurde wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Das Urteil des Landesgerichts St. Pölten ist nicht rechtskräftig.

"Sie stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar, weil Sie grundlegende Werte einer Demokratie untergraben. So etwas muss schon im Keim erstickt werden", sagte der Richter. Basis für die Verurteilung waren Nachrichten an den ehemaligen Betreuer vom Verein "Derad" zur Deradikalisierung. "Die Passagen sind eindeutig", sagte der Richter.

Der Angeklagte soll ihm u.a. einen Schutzvertrag angeboten haben, wenn der IS die Macht in Österreich übernehme. Keinen Schuldspruch gab es in Zusammenhang mit Treffen in einer Wohnung in St. Pölten, bei denen auch der spätere Attentäter von Wien teilgenommen hatte, sowie zu den Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Begünstigung.

Auch nach Haftstrafe weiterhin Sympathien

Die Strafe ist laut dem Richter bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft "im unteren Bereich" angesiedelt. Erschwerend waren u.a. das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und einem Vergehen, Milderungsgründe gab es keine. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der in Niederösterreich geborene bosnische Staatsbürger soll laut Anklagebehörde nach Verbüßung einer teilbedingten Freiheitsstrafe wegen Verbreitung von Propagandamaterial für den Islamischen Staat (IS) 2018 nach wie vor Sympathien für die Terrororganisation und für radikales Gedankengut gehegt sowie weiterhin Kontakt zu Radikalisierten gepflegt haben.

Islamisten-Treffen in St. Pölten

Bei "Sonntagszusammenkünften" in der Wohnung eines Bekannten in St. Pölten sollen sich laut Staatsanwalt IS-Sympathisanten und Radikalisierte getroffen haben. An Ort und Stelle soll es neben einer Bibliothek mit radikalem Schriftgut Unterricht zum Thema Islam, aber auch zu Inhalten des Dschihadismus und des IS gegeben haben. So sollen sich die Versammelten in ihrer Radikalisierung und Gesinnung bestärkt haben, lautet der Vorwurf.

Auch der spätere Attentäter soll mehrmals an diesen Treffen in St. Pölten teilgenommen haben - teilweise gleichzeitig mit dem 24-Jährigen. "Ob dieser Attentäter dort war, weiß ich nicht", sagte der Beschuldigte. Dass der Mann einen IS-Siegelring getragen habe, habe er nicht gesehen.

Die Wohnung sei im Sommer 2020 von einem Bekannten für Arabisch-Unterricht angemietet worden, sagte der 24-Jährige. An diesen Kursen donnerstags und samstags habe er dann wöchentlich bis zum Attentat in Wien am 2. November teilgenommen.

Weiters sei sonntags bei Zusammenkünften über Themen wie Islam und Ehe diskutiert worden, dazu reisten auch Teilnehmer aus Wien an. "Ich habe sie nie nach Namen gefragt", meinte der Angeklagte: "Sonntags bin ich immer ohne Brille zu den Treffen gegangen, da erkenne ich niemanden." IS-Inhalte seien dort "niemals" thematisiert oder propagiert worden, außerdem habe er nur zugehört. Auf einer von der Polizei sichergestellten Audiodatei ist ein Vortrag in der Wohnung am 1. November 2020 zu hören. "Es muss kein Vortrag sein, nur weil einer ein bisschen mehr geredet hat", meinte der 24-Jährige dazu.

"Ich bin schon für den Islamischen Staat"

Der Angeklagte beschrieb sich selbst als streng gläubiger Moslem, er lege die Religion sehr konservativ aus. "Ich bin schon für den Islamischen Staat, aber ich bin gegen Terror." Er stehe dem IS "mehr kritisch gegenüber" und lese Nachrichten in Zusammenhang damit via Instant-Messaging-Dienst Telegram.

Der Verteidiger führte zahlreiche Punkte an, um die Anklagevorwürfe zu entkräften. In der Wohnung sei über Religion diskutiert worden, "das war ja auch das Interesse der jungen Männer", meinte der Rechtsanwalt.

Teilweise geständig

Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung erklärte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte nach Ende der Zusammenarbeit mit dem Verein "Derad" für Deradikalisierung seinem früheren Betreuer Nachrichten mit dem sinngemäßen Inhalt geschickt habe, dass der IS auch Österreich übernehmen werde. Zudem soll er ihm einen Schutzvertrag angeboten haben, wenn der IS an der Macht sei. "Das habe ich geschrieben, aber das ist dummes Gerede gewesen", meinte der Beschuldigte: "Das ist nicht ernst gemeint. Ich wollte ihn provozieren."

Vom Glauben Abtrünnige werden von Extremisten "mehr oder weniger als vogelfrei" angesehen, meinte ein ehemaliger Betreuer des Angeklagten. "Ich war erschüttert", berichtete sein Kollege, dem die Nachricht gegolten hatte und der den 24-Jährigen zuvor betreut hatte. Er habe die Mitteilung persönlich zwar weniger, aber aus beruflicher Sicht als Drohung empfunden, jedoch nicht geglaubt, "dass er es umsetzen wird". Der Angeklagte war nach Ansicht von "Derad" nach Ende der Betreuungszeit nicht deradikalisiert.

Verständnis für Terror

Ein ehemaliger Schulkollege des Beschuldigten und weitere junge Männer sagten als Zeugen aus, dass sie den späteren Attentäter von Wien einige Male in der Wohnung in St. Pölten gesehen hatten. Vorträge drehten sich einer Aussage zufolge um islamische Grundregeln. Der IS sei bei den Treffen kein Thema gewesen, hieß es übereinstimmend. Zwei Männer sagten nicht als Zeugen aus, weil gegen sie Verfahren im Laufen sind.

Angelastet werden dem Angeklagten auch falsche Beweisaussage und Begünstigung. Bei der Einvernahme durch die Polizei im Dezember 2020 nach einer Hausdurchsuchung war der 24-Jährige auch zum Anschlag in Wien befragt worden. Dabei soll der Angeklagte auch Verständnis für die Tat gezeigt und gemeint haben, dass er die Handlung zum Teil nachvollziehen könne. Er sei damals falsch verstanden worden, meinte der Mann während des Prozesses am Donnerstag.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit einem teilweisen Schuldspruch hat der Prozess gegen einen Terrorverdächtigen am Donnerstag in St. Pölten geendet. Der 24-Jährige erhielt drei Jahre und neun Monate Haft.
  • Er wurde wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen.
  • Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Schöffenverhandlung teilweise schuldig. Das Urteil des Landesgerichts St. Pölten ist nicht rechtskräftig.
  • Dem Mann werden u.a. die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vorgeworfen, zudem soll er einem Betreuer des Vereins "Derad" gefährlich gedroht haben.
  • Die Vorwürfe stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020, hielt der Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten fest.
  • Bei der Einvernahme durch die Polizei im Dezember 2020 nach einer Hausdurchsuchung war der 24-Jährige auch zum Anschlag in Wien befragt worden. Dabei soll er auch Verständnis für die Tat gezeigt haben.

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