Regierung weitet FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte aus

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Die von der Regierung angekündigten Corona-Maßnahmen treten am Mittwoch mit einer Neuerung in Kraft: Ungeimpfte müssen auch in Theatern, bei Konzerten und in Museen FFP2-Masken tragen. Die FFP2-Pflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle - nicht nur für Ungeimpfte.

Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen fertig geworden. Das der APA vorliegende Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen wie Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen - also etwa Kleidungsgeschäfte.

FFP2-Pflicht für alle in Öffis

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein (einfacher) Mund/Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

Schwierig zu eruieren war, wo die strengeren Sonderregelungen für die Impf-Verweigerer im Kultursektor gelten. Denn in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf von Montagabend werden "sämtliche Kultureinrichtungen" angeführt. Dies wurde vom Sozialministerium am späteren Abend präzisiert. Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gibt es doch nur, wo nicht 3-G gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte (und nicht während des vergangenen halben Jahres Genesene) müssen diese Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

Schärfere Regeln in Wien

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

Mehr Tests für Kindergarten-Personal

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

3-G-Nachweis bei über 25 Personen

Schließlich wird ein 3-G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Stufen-Plan kommt noch nicht vor

Interessant ist, dass die Verordnung nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden.

Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Wien drängt auf strengere Maßnahmen

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig.

Allzu viel Input von der Ampel-Kommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend mit Bitte um rasche Stellungnahme übermittelt.

Dabei wird er bereits in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht. Die SPÖ hatte sich schon am Vormittag darüber empört, dass die Verordnung wie schon häufiger erst im letzten Moment vorgelegt werde.

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen langsam am Fertigwerden. Die neueste Fassung enthält dabei eine Überraschung.
  • Auch in Kultureinrichtungen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen.
  • Bisher war das nur für Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, vorgesehen gewesen. Auch das findet sich im Entwurf für die Verordnung, ebenso wie eben eine analoge Regelung für sämtliche Kultureinrichtungen von der Bibliothek bis zur Konzertaren
  • Ab Mitte September muss in allen Bereichen, wo schon bisher Maske getragen werden musste - in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten etc. - statt normalem Mund-Nasen-Schutz eine FFP2-Maske angelegt werden.
  • Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden.
  • Schließlich wird ein 3-G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

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