Regierung
Künftig keine Kinderehen mehr in Österreich
Das verkündete SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer vor der Ministerratssitzung am Mittwoch.
Man wolle, dass sich Menschen zwischen 16 und 18 Jahren hauptsächlich auf die Schul- und Berufsausbildung konzentrieren und nicht vorzeitig Verpflichtungen eingehen, die mit einer Eheschließung verbunden sind.
Auch Teenager-Schwangerschaften, die oft ein Grund seien, dass junge Frauen Männer heiraten, sollten kein Anlass für eine Eheschließung mehr sein.
Derzeit ist eine Heirat zwar ebenfalls grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt.
Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür in den meisten Fällen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Diese Ausnahmen werden nun aufgehoben.
Auch Cousinheirat künftig verboten
Ein Eheverbot gelten soll künftig für Verbindungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie. Damit wird dann etwa auch eine Heirat zwischen Cousin und Cousine oder Nichte und Onkel nicht mehr möglich sein.
Auf einen praktisch identen Gesetzesentwurf hatte sich bereits die letzte Regierung aus ÖVP und Grünen geeinigt - das Vorhaben wurde aber nicht mehr umgesetzt.
Änderungen sollen im Privatrechtsgesetz auch für gleichgeschlechtliche Paare kommen.
Damit soll sichergestellt werden, dass Paare, deren Ehen in ihren Heimatländern nicht anerkannt sind, durch die Anwendung österreichischen Rechts die vollen Rechte vor allen österreichischen Behörden genießen.
Auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare werden dann rechtlich abgesichert, sollte ein Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, heißt es im Ministerratsvortrag.
"Entscheidender Schritt"
Sporrers Büro verwies in einer Pressemitteilung auch darauf, dass laut UNICEF eine Kinderehe eine formale Eheschließung ist, bei der mindestens eine bzw. einer der Partnerinnen bzw. Partner unter 18 Jahre alt ist.
In Österreich seien damit nach der aktuell geltenden Rechtslage Kinderehen noch zulässig.
Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) ergänzte, es handle sich um einen "ganz entscheidenden Schritt", um Kinderehen generell zu verhindern.
NEOS-Klubobmann Yannick Shetty sagte, das Verbot der Kinderehe betreffe Schätzungen zufolge zwar nur ein paar Dutzend bis einige hundert junge Menschen in Österreich. "Für die aber bedeutet es 'alles'": Es gehe um die Einschränkung von Freiheit und einen "massiven Eingriff", wenn mit 16 Jahren ein solcher Schritt gesetzt werde.
Zahl der Ehen mit Partner unter 18 gering
Laut Statistik Austria ist die Zahl der Eheschließungen, bei denen mindestens ein Partner unter 18 ist, stark rückläufig und mittlerweile fast verschwindend gering.
2015 wurden knapp 50 Fälle registriert. 2022 wurden nur noch 14 Ehen mit einem Partner unter 18 geschlossen, 2023 zehn und 2024 sechs.
Video: Internationaler Tag der Kinderrechte
Zusammenfassung
- Die Bundesregierung bringt ein Eheverbot für unter 18-Jährige sowie ein Verbot für Ehen zwischen Cousin und Cousine auf den Weg, das ab August 2025 gelten soll.
- Die Zahl der Eheschließungen mit mindestens einem Partner unter 18 Jahren ist laut Statistik Austria von knapp 50 im Jahr 2015 auf nur noch sechs im Jahr 2024 gesunken.
- Mit dem neuen Gesetz werden Ausnahmen für 16- bis 18-Jährige aufgehoben und Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad künftig verboten.