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Pensionsreform in Sozialpartner-Kritik

30. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Die von der Regierung noch vor dem Sommer geplante Pensionsreform stößt auf deutliche Kritik der Sozialpartner. Die Arbeiterkammer nennt den vorgesehenen Nachhaltigkeitsmechanismus in ihrer Begutachtungsstellungnahme "missglückt". Die Wirtschaftskammer wiederum erwartet, dass die Teilpension kein Erfolg wird und kritisiert, dass die Altersteilzeit zu wenig eingeschränkt wird.

Die Arbeitgeber-Vertretung verweist darauf, dass weiterhin die Möglichkeit bestehen wird, neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Diese Alternative werde für zahlreiche Pensionsbezieher die attraktivere Variante sein, ist die Wirtschaftskammer in ihrer Begutachtungsstellungnahme überzeugt. Auch die Nicht-Auszahlung der "Abfertigung alt" vor Bezugsbeginn der Teilpension werde vermutlich die Akzeptanz des Teilpensionsmodells negativ beeinflussen.

Weiters kritisiert man, dass Selbstständige de facto von der Teilpension ausgeschlossen seien. Denn es werde auf eine Reduktion der Arbeitszeit abgestellt, die naturgemäß bei Selbstständigen nicht erfasst werde. Der Gesetzesentwurf sei daher um eine für selbstständig Erwerbstätige praktikable Teilpensionsregelung zu ergänzen. Was die Einschränkung der Altersteilzeit angeht, sollte die nach Vorstellung der Wirtschaftskammer erst drei Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden können, nicht schon drei Jahre vor Beginn einer Korridorpension. Ohnehin würde man eine Einschränkung auf zwei Jahre begrüßen.

Während die Arbeiterkammer mit Ausnahme von Details, wie etwa dass es schon eine Teilpension gebe und man daher einen neuen Namen suchen sollte, diese neue Pensionsform ausdrücklich begrüßt, lehnt die Dienstnehmer-Vertretung den Nachhaltigkeitsmechanismus ab. Dieser soll Maßnahmen im System erzwingen, wenn die Kostendämpfung bis 2030 nicht die gewünschten Ergebnisse bringt.

AK gegen erleichterten Zuverdienst in Pension

Die AK wendet sich dabei gegen den gewählten Kostenpfad. Konkret wird gefordert festzulegen, kostensteigernde Maßnahmen, die bereits jetzt absehbar sind, nicht in den Zielpfad und in die Berechnung der Überschreitung einfließen zu lassen. Im Wesentlichen zielt man dabei auf die geplante Flat Tax für Zuverdienst in der Pension ab, der die Kammer soundso äußerst skeptisch gegenüber steht.

Es werde sich der Pensionsaufschub nicht mehr rechnen, wenn der Zuverdienst zur Pension massiv begünstigt werde, prophezeit die AK in ihrer Begutachtungsstellungnahme. Wegen der enormen Kosten für die öffentliche Hand biete die Flat Tax Rückenwind für die Forderung nach einer Anhebung des Regelpensionsalters.

Ganz glücklich ist auch die Wirtschaftskammer mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus nicht, auch wenn sie solch einen Hebel an sich begrüßt. Doch findet man, dass die Gegen-Maßnahmen viel zu spät ihre Wirkung entfalten würden. Maßnahmen, die möglicherweise im Jahr 2030 beschlossen würden, könnten aus Gründen des Vertrauensschutzes erst lange danach in Kraft treten. Einzig die angesprochene Maßnahme "Erhöhung des Beitragssatzes" wäre sofort umsetzbar, würde aber dann auch die Lohnnebenkosten erhöhen.

Zusammenfassung
  • Die Wirtschaftskammer bemängelt, dass Selbstständige praktisch von der Teilpension ausgeschlossen sind und fordert, dass die Altersteilzeit erst drei Jahre vor dem Regelpensionsalter oder idealerweise nur zwei Jahre davor angetreten werden kann.
  • Die Arbeiterkammer sieht in der geplanten Flat Tax für Zuverdienst in der Pension ein erhebliches Kostenrisiko für die öffentliche Hand und befürchtet, dass sich ein Pensionsaufschub dadurch nicht mehr rechnet.