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Nachweispflicht für Flüchtlinge in Privatquartieren in NÖ

04. Aug. 2025 · Lesedauer 2 min

Ab dem 1. September müssen in privaten Unterkünften untergebrachte Flüchtlinge in Niederösterreich ihren Aufenthalt einmal monatlich nachweisen. Geschehen muss das persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde, teilte Landesrat Martin Antauer (FPÖ) am Montag mit. Erfolgt der Nachweis nicht, werden demnach sämtliche Leistungen eingestellt. Im Innenministerium zeigte man sich verwundert über das Fehlen derartiger Kontrollmechanismen und verwies auf "lange geübte Praxis".

"Wir wollen es Asylbetrügern so ungemütlich wie möglich machen", hielt Antauer in einer Aussendung fest. Bei der Maßnahme in Niederösterreich handle es sich um einen "weiteren entschlossenen Schritt gegen den Missbrauch der Grundversorgung". Es sei "völlig inakzeptabel, dass sich Personen in privaten Unterkünften anmelden, um Leistungen auf Kosten des Steuerzahlers zu kassieren, tatsächlich aber woanders leben oder sogar Urlaub in der Heimat machen", konstatierte der FPÖ-Landesrat. In die Pflicht genommen wurde von Antauer indes auch die Bundesregierung, die "endlich handeln" und einen "konsequenten Asylstopp" umsetzen müsse.

Ähnlich äußerte sich auch FPÖ-Landesvize Udo Landbauer, er sah den nächsten konsequenten Schritt, "um Niederösterreich als Asylstandort so unattraktiv wie möglich zu machen". Unterstützung für die Nachweispflicht für Flüchtlinge in privaten Unterkünften gab es am Montag von der ÖVP, dem Bündnispartner der Freiheitlichen in Niederösterreich. Nach der Einführung der Bezahlkarte im Bundesland sei dies ein "weiterer wichtiger Schritt", sagte Kurt Hackl, Klubobmann der Volkspartei, in einer Aussendung.

Im Innenministerium zeigt man sich indes "verwundert, dass derartige Kontrollmechanismen in Niederösterreich für den Bereich der individuellen Unterbringung scheinbar in letzter Zeit nicht etabliert" waren. "Dabei handelt es sich bei Anwesenheitskontrollen gar nicht um eine neue oder gar harte Maßnahme, sondern es sollte sich lediglich um eine bereits lange geübte Praxis handeln", hieß es aus dem Ministerium. "Gerade bei organisierter Unterbringung ist dies auch in deutlich engmaschigerem Ausmaß als einmal pro Monat der Fall."

Zusammenfassung
  • Ab dem 1. September müssen Flüchtlinge in privaten Unterkünften in Niederösterreich ihren Aufenthalt einmal monatlich persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen.
  • Erfolgt der Nachweis nicht, werden sämtliche Leistungen eingestellt, wie Landesrat Martin Antauer (FPÖ) und die unterstützende ÖVP betonen.
  • Das Innenministerium zeigt sich verwundert über das Fehlen solcher Kontrollen in Niederösterreich und verweist darauf, dass Anwesenheitskontrollen eigentlich lange Praxis seien.