Gewerkschaft will Freistellung Schwangerer im Handel

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Die Gewerkschaft GPA verlangt eine Freistellung schwangerer Handelsangestellter. Diese müssten auch mit Kundenkontakt arbeiten und seien so einem erhöhten Risiko einer Corona-Infektion ausgesetzt, so die Begründung. Die Gruppe sei aus gutem Grund von der FFP2-Maskenpflicht befreit, stehe dadurch aber nicht selten in der Kundenkritik. Auch eine Priorisierung beim Impfen gebe es für Schwangere nicht. Der Handelsverband unterstützt die Forderung.

"Derzeit hört man ja viel von Respekt, den PolitikerInnen vor allem dann einfordern, wenn es um ihre eigene Person geht", so GPA-Vorsitzende Barbara Teiber. "Gegenüber den Handelsangestellten und insbesondere den schwangeren Kolleginnen, lässt die Politik bislang jeden Respekt vermissen." Im Rahmen einer Aktion vor dem Gesundheitsministerium wurde Generalsekretärin Ines Stilling ein entsprechender Gesetzesentwurf überreicht - insgesamt müssten dafür im Mutterschutzgesetz nur sechs Wörter geändert werden.

Der Handelsverband unterstützte diese Forderung und empfahl dringend, nicht nur schwangere Berufstätige in körpernahen Dienstleistungen, sondern auch Handelsmitarbeiterinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche von der Sonderfreistellung zu erfassen. "Selbstverständlich muss der Arbeitgeber in diesem Fall die Kosten vom Krankenversicherungsträger ersetzt bekommen", forderte Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung: "Es kann nicht sein, dass die krisengebeutelten Händler auf diesen Kosten sitzen bleiben."

ribbon Zusammenfassung
  • Auch eine Priorisierung beim Impfen gebe es für Schwangere nicht.
  • "Gegenüber den Handelsangestellten und insbesondere den schwangeren Kolleginnen, lässt die Politik bislang jeden Respekt vermissen."
  • Der Handelsverband unterstützte diese Forderung und empfahl dringend, nicht nur schwangere Berufstätige in körpernahen Dienstleistungen, sondern auch Handelsmitarbeiterinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche von der Sonderfreistellung zu erfassen.

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