Sieben Jahre Haft für Brandstiftung in Wien-Ottakring
Während die Wiener Berufsfeuerwehr die in dem mehrgeschoßigen Gebäude ausgebrochenen Flammen bekämpfte, sah der 46-Jährige von einer nahe gelegenen Parkbank aus den Löscharbeiten zu. Dass es zu keiner Feuersbrunst kam, keine Personen zu Schaden kamen und sich der finanzielle Schaden mit einigen 10.000 Euro in Grenzen hielt, war der direkten Nachbarin des Mannes zu verdanken. Die Frau wachte kurz nach 5.00 Uhr in der Früh auf, nahm Brandgeruch wahr, verständigte sofort die Feuerwehr und eilte mit ihren zwei kleinen Kindern ins Freie. Die rasche Brandbekämpfung verhinderte ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Wohnungen bzw. das Stiegenhaus.
"Nüchtern fällt mir so was nicht ein", versicherte nun der Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Nagy). Er sei nach einer durchzechten Nacht nach Hause gekommen, habe sich vor den Computer gesetzt und eine Zigarette geraucht: "Dann hab' ich nur mehr 'Zünd! Zünd! Zünd!' gedacht. Ich komm' da nimmer weg, das ist katastrophal." Er habe sein Bett, einen Kasten und den Vorhang angezündet: "Irgendwie ist der Film so gelaufen, dass ich mir selber zuschau, wie ich meine Wohnung anzünd'. An die Nachbarin hab' ich nicht gedacht, was mir echt leid tut."
Die Frage nach dem Warum beantwortete der Angeklagte mit: "Auch wenn's mir keiner glaubt, ich denke nicht, dass ich ein Pyromane bin. Sobald es brennt, krieg' ich Schiss. Dann muss ich raus." Im Tatzeitpunkt hatte er 1,55 Promille Alkohol im Blut.
Seinem Strafregister zufolge tritt der Mann seit 2008 immer wieder als Brandstifter in Erscheinung. Drei einschlägige Verurteilungen hat er bereits am Kerbholz, zwei Mal war er in sogenannten forensischen Zentren untergebracht, weil ihm von psychiatrischen Sachverständigen eine massive Persönlichkeitsstörung bescheinigt und vor der Gefahr gewarnt wurde, dass es infolge dieser zu weiteren Brandlegungen kommen könnte. Nach Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe wurde der Mann zuletzt 2022 aus der zwangsweisen Anhaltung entlassen. Ein Psychiater ging nicht mehr von einer hohen Gefährlichkeit aus, sodass die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung des an sich zurechnungsfähigen Mannes im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB nicht mehr gegeben waren.
"Muss rausfinden, was ich da mach und weshalb ich das mach"
Der Angeklagte hielt sämtliche mit seiner Entlassung verknüpften Weisungen ein. Er ging zur Psychotherapie, nahm eine psychiatrische Behandlung in Anspruch, hielt Kontakt zu seinem Bewährungshelfer und fand trotz seiner Vorstrafen sogar eine Arbeit. Trotzdem kam es zu einem Rückfall und er legte wieder Feuer. "Sitzen wir in zehn Jahren wieder da?" fragte daher die vorsitzende Richterin den 46-Jährigen unverblümt. "Ich muss rausfinden, was ich da mach und weshalb ich das mach", erwiderte dieser.
Der nunmehr bestellte psychiatrische Sachverständige attestierte dem Mittvierziger eine schwere Borderline-Störung. Der Gutachter ortete "Zerstörungsimpulse" und "selbstzerstörerisches Verhalten". Er sprach sich für den Fall einer Verurteilung mit Nachdruck für eine neuerliche Unterbringung im Maßnahmenvollzug aus. Nur so sei die von dem Mann ausgehende Gefahr für seine Umwelt in den Griff zu kriegen. Der 46-Jährige pflichtete dieser Einschätzung bei. Seine Störung gehöre "ausreichend behandelt, dass es einer Unterbringung nicht mehr bedarf", meinte er.
Das Gericht verfügte - wenig überraschend - zusätzlich zur siebenjährigen Haft die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Weder Verteidigerin Anita Schattner noch die Staatsanwältin hatten Einwände, sie akzeptierten das Urteil.
Zusammenfassung
- Ein 46-jähriger Mann wurde nach mehrfacher Brandstiftung und schwerer psychischer Störung vom Wiener Landesgericht zu sieben Jahren Haft sowie zur Unterbringung im forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt.
- In der Nacht auf den 14. Juni 2025 legte er in seiner Wohnung in Ottakring an mehreren Stellen Feuer und beobachtete die Löscharbeiten mit 1,55 Promille Alkohol im Blut von einer Parkbank aus.
- Nur durch das rasche Handeln der Nachbarin, die gegen 5 Uhr morgens die Feuerwehr alarmierte und ihre Kinder ins Freie brachte, konnte ein Übergreifen des Brandes und größerer Schaden verhindert werden.