"Lose Verknüpfung"
U-Ausschuss zu Corona und Pilnacek: VfGH kippt FPÖ-Verlangen
Der von der FPÖ verlangte U-Ausschuss wird somit nicht in der geplanten Form kommen. Zuvor hatten bereits die Regierungsfraktionen dem Vorhaben eine Absage erteilt.
Laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) weisen die "im Verlangen angeführten Beweisthemen keinen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang" auf, sondern seien "lediglich als eine lose Verknüpfung zueinander und zum Untersuchungsgegenstand zu werten."
"Einschüchterung" durch ÖVP als Klammer
Im von den Freiheitlichen verlangten Untersuchungsausschuss sollte es einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung.
In beiden Fällen werfen die Freiheitlichen der Kanzlerpartei ÖVP die Einschüchterung von Kritikern vor. Diese angebliche "Einschüchterung", etwa durch das Innenministerium, sollte als thematische Klammer dienen.
Im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats bestritten dies ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Freiheitlichen wandten sich daher - wie es im Fall eines Minderheits-Verlangens möglich ist - an den VfGH zur Klärung.
Vorschlag nicht verfassungskonform
Auch dieser zeigte sich nun von der Argumentation der Freiheitlichen nicht überzeugt. "Nach Ansicht des VfGH begründet der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses mit diesen Ausführungen hinreichend, dass das Verlangen der Abgeordneten der FPÖ nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht", hieß es.
- Mehr lesen: FPÖ-Verlangen für U-Ausschuss "bestritten"
Der Geschäftsordnungsausschuss habe nachvollziehbar dargelegt, dass sich der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand auf keinen einzelnen bestimmbaren Vorgang bezieht. Der Untersuchungsgegenstand erfasse "vielmehr die gesamte Amtsführung bestimmter Bundesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden", argumentieren die Verfassungsrichter weiter.
Die im Verlangen der FPÖ beigefügte Wortfolge "Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme" sei nicht geeignet, den Untersuchungsgegenstand hinreichend zu konkretisieren.
FPÖ: "Schwarzer Tag für parlamentarische Kontrolle"
Naturgemäß wenig Freude mit der VfGH-Entscheidung hat man bei der FPÖ: Diese sei ein "Sieg der Blockierer und Vertuscher und ein schwarzer Tag für die parlamentarische Kontrolle", meinte Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. Er ortete "keine juristische Niederlage für uns, sondern den politischen Offenbarungseid eines schwarzen Systems, das seine dunklen Machenschaften um jeden Preis im Verborgenen halten will".
Die FPÖ will nun einerseits die Geschäftsordnung für Untersuchungsausschüsse reformieren - andererseits hält man an der Ankündigung fest, nun die Themen Pilnacek und Corona-Maßnahmen in separaten U-Ausschüssen abzuhandeln.
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof hat den von der FPÖ geforderten U-Ausschuss zu den Corona-Maßnahmen und zur Causa Pilnacek als rechtswidrig erklärt.
- Die Freiheitlichen wollten mit dem Ausschuss sowohl die Ermittlungen zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek als auch die Corona-Maßnahmen der Regierung untersuchen lassen.
- Nach der Entscheidung des VfGH werden nun voraussichtlich zwei separate Untersuchungsausschüsse zu den Themen eingerichtet.
- Naturgemäß wenig Freude mit der VfGH-Entscheidung hat man bei der FPÖ: Diese sei ein "Sieg der Blockierer und Vertuscher und ein schwarzer Tag für die parlamentarische Kontrolle", meinte Generalsekretär Christian Hafenecker.