Chorherr-Prozessauftakt: WKStA sieht Einflussnahme belegt

Am Dienstag startet der Prozess am Wiener Landesgericht. Insgesamt stehen zehn Personen auf der Anklagebank. Die WKStA ermittelt zu Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Laut seinem Anwalt wird der Ex-Grünen-Politiker sich nicht schuldig bekennen.

Der frühere Gemeinderatsabgeordnete, der unter anderem Planungssprecher seiner Fraktion war, soll von namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert oder angenommen haben. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.

Vorwurf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den prominenten Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Zu den Mitangeklagten gehören unter anderem der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler. Bis zum 20. Dezember sind vorerst elf Verhandlungstage anberaumt. Die WKStA hat zudem gegen insgesamt 21 Verbände, also etwa Projektgesellschaften, die Verhängung einer Geldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz beantragt.

Chorherr soll für das Herbeiführen entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse Spenden an den Verein S2Arch erhalten haben bzw. sollen ihm solche versprochen worden sein. Die gemeinnützige Organisation hat in Südafrika zwei Schulen, Behinderten-Einrichtungen sowie mehrere Kindergärten errichtet. Die Immo-Projekte von Einzahlern sind laut Anklage im Gegenzug dafür "günstig" behandelt worden, wobei Chorherr seine finanzielle Beziehung zu den Spendern verschleiert haben soll. Die betreffenden Vorgänge fanden von 2011 bis 2018 statt, damals waren die Grünen auch Teil der Stadtregierung.

Anwalt sieht Anklage ungerechtfertigt

Chorherr, so versicherte sein Verteidiger, sei der Meinung gewesen, dass man mit den Bürgern der Stadt auf Augenhöhe kommunizieren solle - auch mit Bauwebern. Er habe die Arbeitshypothese vertreten, dass nur so die Interessen der Stadt bestmöglich gewahrt werden könnten. Es sei ihm um qualitäts- und anspruchsvolle Projekte gegangen. Niemals seien Ansinnen an ihn gestellt worden, für Spenden Gegenleistungen zu erbringen. Es sei immer mit offenen Karten gespielt worden.

"Dass Unternehmer berechtigte Interessen verfolgen, ist legitim", befand Soyer. Aber die Vorgänge würden keine Anklage rechtfertigen. Der Anwalt begründete die Tatsache, dass 2011, also kurz nach Regierungseintritt der Grünen in Wien, die Spenden angestiegen seien: Dies habe damit zu tun, dass Chorherr ab diesem Zeitpunkt öffentlichwirksamer aufgetreten sei.

Jedoch: Chorherr habe sich schon 2003 bzw. 2004 für "diese Sache" entschieden, also für sein Engagement in Afrika. "So einfach kann man es sich nicht machen", bekrittelte der Anwalt die Anklageschrift. "Es sind nur Spekulationen zu Lasten des Angeklagten." Es hätten auch nicht wohlhabende Personen gespendet, hob er hervor. Dass Unternehmer solche Projekte mitfinanzieren, sei ebenfalls nicht unanständig. Chorherr sei es um das Gemeinwohl gegangen. Den Prozess kritisierte Soyer als "Hochamt".

WKStA sieht Einflussnahme 

Der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah dies völlig anders. Jeder in Wien habe gewusst, dass man gegen Spenden bekomme, was man wolle. Dafür gebe es nun Beweise. Konversationen von Tojner würden etwa belegen, dass davon ausgegangen worden sei, dass man Einfluss auf die Politik nehmen könne, "um sein Projekt durchzubringen". "Ohne Magister Chorherr kein Projekt, so einfach ist das", zeigte sich der Anklagevertreter überzeugt. "Zeigen sie uns, dass der Kampf gegen Korruption kein sinnloser ist", bat er die Schöffen.

Ganz fehlerfrei sei das Vorgehen seines Mandanten aber nicht gewesen, befand selbst der Verteidiger. Chorherr hätte die Vereins-Obmannschaft schon vor 2011 zurücklegen müssen. Die Botschaft sei angekommen. Dies sei "nicht zeitgemäß", es sei sogar falsch gewesen, das nicht schon früher zu tun. Darum habe man im Verfahren auch um Diversion angesucht. Diese wäre rechtlich zulässig gewesen, ohne Schuldspruch und unter Wahrung der Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Donnerstag startet der Prozess am Wiener Landesgericht. Insgesamt stehen zehn Personen auf der Anklagebank.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den prominenten Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor.