APA/HERBERT NEUBAUER

Nehammer "Rechtsbrecher" genannt: Für OGH "zulässige Kritik"

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2021 wurde die Abschiebung des in Österreich geborenen Mädchens Tina nach Georgien publik. Sie stellte sich als rechtswidrig heraus. Der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, hatte Nehammer im Zuge dessen damals einen "Rechtsbrecher" genannt. Der OGH empfindet das als "zulässige Kritik".

Anwalt Wilfried Embacher, der im Zusammenhang mit der Abschiebung der 12-jährigen Tina nach Georgien den damaligen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) einen "Rechtsbrecher" genannt und dafür von der Rechtsanwaltskammer eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hatte, hat nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) als Disziplinargericht recht bekommen.

Der OGH sieht die Äußerung als "zulässige Kritik", wie aus dem von Embacher via X (vormals Twitter) veröffentlichten Erkenntnis hervorgeht.

OGH beruft sich auf "Recht auf freie Meinungsäußerung"

Seine Äußerung sehe der OGH "im konkreten Fall vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt", twitterte Embacher: "Auch einem Rechtsanwalt steht dieses Recht zu, wenn er sich mit seiner Kritik im Rahmen des Gesetzes hält und sie sachlich, ohne beleidigendes Beiwerk vorträgt."

Embacher hatte die georgische Familie, die Ende Jänner 2021 abgeschoben wurde, im fremdenrechtlichen Verfahren vertreten.

Der Anwalt hatte sich empört darüber, dass der damalige Innenminister Nehammer der Mutter der 12-jährigen Tina die Schuld an der Situation gab.

Embacher ging zum OGH

Der Anwalt wurde daraufhin vom Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer wegen Verstoßes gegen die Rechtsanwaltsordnung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, weil er mit seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes verletzt habe. 

Dagegen berief Embacher beim OGH als Disziplinargericht. Der Oberste Gerichtshof fungiert in Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte als letzte Instanz.

Video: Happy End für Tina nach Abschiebung?

ribbon Zusammenfassung
  • 2021 wurde die Abschiebung des in Österreich geborenen Mädchens Tina nach Georgien publik.
  • Sie stellte sich als rechtswidrig heraus.
  • Der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, hatte Nehammer im Zuge dessen damals einen "Rechtsbrecher" genannt.
  • Der OGH empfindet das als "zulässige Kritik".