APA/HERBERT NEUBAUER

Tinas Abschiebung war rechtswidrig: Behörde blitzt mit Revision ab

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Die Abschiebung des in Österreich geborenen Mädchens Tina nach Georgien im Jänner 2021 war rechtswidrig. Das bestätigte nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde zurückgewiesen.

Am 28. Jänner wurde die damals 12-jährige Tina samt Familie nach Georgien abgeschoben – unter heftigen Protesten und Sitzblockaden. Ihr Fall löste eine Debatte über Kinderabschiebungen aus, eine Kindeswohlkommission wurde eingesetzt. Erst im Juli gab die Kommission bekannt, dass ihre Forderungen nur teilweise umgesetzt worden seien.

Dass die Abschiebung eigentlich rechtswidrig war, hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) schon im März 2022 entschieden. Im Urteil verwies das Gericht darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit "ihre grundsätzliche Sozialisierung" hier erfahren habe. Es sei daher von einem "sehr ausgeprägten Bezug" zu Österreich auszugehen.

Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebung auch nicht mehr in einem "anpassungsfähigen Alter" befunden. Vielmehr sei von einer "bereits starken Verwurzelung" in Österreich auszugehen und dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebung erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als "unverhältnismäßig".

BFA blitzt mit Revision ab

Gegen diese Entscheidung ging das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Revision, was vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun zurückgewiesen wurde. Laut Wilfried Embacher, dem Anwalt von Tina, wäre laut der Entscheidung des Gerichtshofes eine Amtsrevision nur zulässig gewesen, wenn "die durchgeführte Interessensabwägung krass fehlerhaft vorgenommen worden wäre". Das sei nicht der Fall gewesen. 

"Inhaltlich stellt der VwGH noch klar, dass der Geburt in Österreich und der hervorragenden (auch schulischen) Integration besonderes Gewicht zukommen und aus diesem Grund die Abschiebung im Jänner 2021 aufgrund der Rückkehrentscheidung vom September 2019 als unverhältnismäßig zu qualifizieren war", schreibt Embacher auf Twitter. 

Abschiebung von Mutter und Schwester rechtswidrig

Der VwGH stellte ebenso fest, dass "auch die Abschiebung der Mutter und der kleineren Schwester von Tina rechtswidrig war, weil die Familie nicht getrennt werden durfte". Vor allem bei der sechsjährigen Schwester Tinas sei das Kindeswohl missachtet worden - sie käme im Herbst in die Schule. Entgegen der Aussagen des damaligen Innenministers Karl Nehammer (ÖVP) habe es keine "Abschiebeverpflichtung" gegeben, so Embacher.

Tina selbst befindet sich seit Dezember 2021 wieder in Österreich. Sie hatte ein Schülervisum beantragt und dieses im Februar 2022 bekommen. 

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Abschiebung des in Österreich geborenen Mädchens Tina nach Georgien im Jänner 2021 war rechtswidrig.
  • Das bestätigte nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde zurückgewiesen.