APA/APA (Neubauer)/HERBERT NEUBAUER

Bundesverwaltungsgericht: Tinas Abschiebung war rechtswidrig

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Der Anwalt der Familie berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hätte, dass die Abschiebung nach Georgien rechtswidrig gewesen sei.

Die Abschiebungen von Tina, ihrer damals fünfjährigen Schwester sowie ihrer Mutter am 28. Jänner 2021 waren rechtswidrig. Das habe das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach einer engebrachten Maßnahmenbeschwerde entschieden, berichtet der Anwalt der Familie, Wilfried Embacher, auf Twitter.

Der Bund muss den Beschwerdeführern daher "Aufwendungen in Höhe von je € 737,60 (insgesamt € 2.212,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution" zurückzahlen, heißt es in der veröffentlichten Entscheidung. 

Der Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöpft. Gegen dieses Urteil des BVwG als Erstinstanz könnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch Revision einlegen. Darüber hätte dann der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden.

Abschiebung "unverhältnismäßig"

Das BVwG verweist in seinem der APA vorliegenden Urteil darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit "ihre grundsätzliche Sozialisierung" hier erfahren habe. Es sei daher von einem "sehr ausgeprägten Bezug" zu Österreich auszugehen. Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebung auch nicht mehr in einem "anpassungsfähigen Alter" befunden. Vielmehr sei von einer "bereits starken Verwurzelung" in Österreich auszugehen und dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebung erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als "unverhältnismäßig".

Die damals 12-jährige Tina wurde im Jänner 2021 mit ihrer Familie unter heftigen Protesten nach Georgien abgeschoben. Tina ist seit Dezember wieder in Österreich, Ende Februar erhielt sie ein Schülervisum. Mit diesem kann sie laut Angaben des Anwalts für ein Jahr in Österreich zur Schule gehen. Die MA35 wollte sich auf eine konkrete Visumsdauer nicht festlegen - es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. 

Debatten nach erfolgter Abschiebung

Tina wurde in Österreich geboren, seit der Rückkehr lebt sie nun bei einer Gastfamilie. Die Mutter und die Schwester sind noch in Georgien. Gegen ihre Abschiebung entbrannten damals Proteste - es wurde eine Debatte darüber geführt, ob in Österreich geborene Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Zudem gab es laute Kritik an der Vorgehensweise der Polizei bei der Abschiebung - die Abschiebung erfolgte in der Nacht. In Folge wurde im Justizministerium eine Kindeswohlkommission eingerichtet.

Der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte das Vorgehen von Behörden und Polizei stets verteidigt - Gerichte hätten die Möglichkeit eines humanitären Bleiberechts geprüft. Als Minister hätte er keinen Spielraum gehabt.

Rücktrittsforderungen

SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner fordert nun eine Entschuldigung des damaligen Innenministers und jetzigen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP). Außerdem müsse das Innenministerium "umgekrempelt" werden und sämtliche Empfehlungen der Kindeswohlkommission müssten sofort umgesetzt werden, verlangte Einwallner in einer Aussendung.

Die NEOS-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper, zeigte über die Entscheidung erfreut, es sei aber auch "tragisch, dass es in einem Rechtsstaat überhaupt so weit gekommen ist", hielt sie gegenüber der APA fest. Das BVwG-Urteil sei auch ein Urteil über das Verhalten des damaligen Innenministers Nehammer. Denn während auf Basis der geltenden Rechtslage Tina und ihrer Familie zur Wahrung des Kindeswohls ein humanitäres Bleiberecht zugestanden wäre, habe dieser sogar nach einer Prüfung an der falschen Position festgehalten, beklagte Krisper. Sie fordert, für ähnlich gelagerte Fälle ein unabhängiges Kinderrechte-Monitoring einzurichten. Bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht sollten darüber hinaus die betroffenen Länder bzw. Gemeinden künftig stärker eingebunden werden.

Der Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) forderte in einer der APA übermittelten Stellungnahme Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf, dieses Unrecht wieder gut zu machen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Abschiebungen von Tina, ihrer damals fünfjährigen Schwester sowie ihrer Mutter am 28. Jänner 2021 waren rechtswidrig.
  • Das habe das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach einer engebrachten Maßnahmenbeschwerde entschieden, berichtet der Anwalt der Familie, Wilfried Embacher, auf Twitter.
  • Der Bund muss den Beschwerdeführern daher "Aufwendungen in Höhe von je € 737,60 (insgesamt € 2.212,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution" zurückzahlen, heißt es in der veröffentlichten Entscheidung. 
  • Die damals 12-jährige Tina wurde im Jänner 2021 mit ihrer Familie unter heftigen Protesten nach Georgien abgeschoben. Tina ist seit Dezember wieder in Österreich, Ende Februar erhielt sie ein Schülervisum.