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ÖVP verzichtet offenbar doch auf Zitierverbot bei Justizreform

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ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler kündigte an, dass ein Zitierverbot für Medien aus Ermittlungsakten Teil der geplanten Justizreform sein werde. Das soll nun doch nicht der Fall sein, wie aus einem Hintergrundgespräch hervorgeht.

Das sogenannte Medienprivileg muss nach einem VfGH-Erkenntnis bis 1. Juli überarbeitet werden - und das werde auch passieren, heißt es in der ÖVP. Ursprünglich sollte dabei auch ein Zitierverbot aus Ermittlungsakten ins Mediengesetz geschrieben werden. Dabei stehen die Grünen als Koalitionspartner auf der Bremse, berichtet die APA.

Aus für Chats und Akten-Zitate

Zuletzt brachte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) einen Vorstoß vor, der das Zitieren aus Akten strafbar gemacht hätte. Das würde es unter Strafe stellen, über zum Beispiel Chats aus Akten zu zitieren. So hätte die Öffentlichkeit nie von dem berühmten "ich liebe meinen Kanzler" von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid an Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz erfahren. 

Auch Opfer von Verbrechen oder deren Anwälte könnten sich nicht mehr an Journalist:innen wenden, wenn sie selbst möchten, dass bestimmte Details an die Öffentlichkeit kommen.

Neu-Regelung bis Juli

Im Kern geht es darum, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ausnahmen für Medienunternehmen beim Datenschutzgesetz (DSG) als verfassungswidrig erkannt hat.

Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken dürfen nicht prinzipiell von den Bestimmungen des DSG ausgenommen werden, da dieses "Medienprivileg" gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße, so das Höchstgericht. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2024 für eine differenzierte Regelung sorgen.

Genau das werde auch passieren, auch wenn es mit den Grünen keine Einigung beim Zitierverbot gibt, heißt es jetzt in der ÖVP. Verhandelt werde aber sehr wohl weiter, denn beide Themen seien miteinander verwandt. Man hoffe weiter auf eine Lösung mit dem Koalitionspartner.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ÖVP geht von der engen Verknüpfung des von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit Verve betriebenen Zitierverbots im nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren mit der Reparatur des "Medienprivilegs" ab.
  • Letzteres muss nach einem VfGH-Erkenntnis bis 1. Juli überarbeitet werden.
  • Was auch passieren wäre, heißt es aus der ÖVP. Beim Zitierverbot stehen die Grünen als Koalitionspartner auf der Bremse.

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