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Vorsicht Zoll

Mitbringsel: So viele Stangen Urlaubs-Tschick sind erlaubt

09. Juli 2025 · Lesedauer 4 min

Im Sommer herrscht an Österreichs Zollgrenzen Hochbetrieb – denn nicht alles, was im Urlaubsgepäck landet, darf problemlos eingeführt werden. Besonders bei Tabak, Alkohol und Lebensmitteln gelten klare Einfuhrbestimmungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Innerhalb der EU gilt grundsätzlich der freie Warenverkehr. Bei der Einfuhr von Tabak, Alkohol oder Urlaubssouvenirs gelten in Österreich zum Teil strenge Regeln.

Das heißt: Waren dürfen zollfrei für den Eigenbedarf mitgeführt werden. Allerdings gelten für Tabak und Alkohol Richtmengen.

Tabakwaren pro Person:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak
  • 800 Tabaksticks ("Heets") oder 250 g enthaltener Tabak bei anderer Aufmachung

Alkoholische Getränke pro Person: 

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.
  • 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier

Laut Finanzministerium wird die Einhaltung dieser Richtmengen durch stichprobenartige Kontrollen überprüft.

Strengere Regeln bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten

Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern gelten deutlich geringere Freimengen.

Tabakwaren pro Person:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak oder
  • anteilig gemischt

Alkoholische Getränke pro Person: 

  • 1 Liter Spirituosen über 22 % vol. oder
  • 2 Liter unter 22 % vol.
  • Zusätzlich: 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier

Regeln für andere Waren

Für die Einfuhr anderer nicht gewerblicher Waren gilt eine Freigrenze von 300 Euro für Landreisende sowie 430 Euro für Flugreisende. Reisende unter 15 Jahren dürfen unabhängig vom Verkehrsmittel Waren im Wert von maximal 150 Euro einführen.

Für Waren bis 700 Euro kann eine pauschale Verzollung von 2,5 Prozent erfolgen, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer. Tabak und zollfreie Waren sind davon ausgenommen.

Video: Zollfahnder zeigen Funde: Strafen für illegale Waren

Meldepflicht bei Bargeld beachten

Auch Bargeld darf nicht ohne weiteres in die EU ein- oder ausgeführt werden: Wer mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln - dazu zählen etwa auch Schecks, Goldmünzen oder Barren) reist, muss diese verpflichtend schriftlich anmelden.

Achtung bei Souvenirs wie Seepferdchen oder Gebetsperlen

Das Finanzministerium warnt davor, dass Produkte aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten oft nur mit Artenschutzdokumenten eingeführt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen sowie einer Beschlagnahmung der Souvenirs rechnen.

In der Regel sind folgende Richtwerte pro Person erlaubt:

  • 125 g Kaviar von Störarten in gekennzeichnetem Behälter
  • 3 Regenstöcke (Rainsticks) aus Kakteenholz
  • 4 verarbeitete Produkte aus Krokodilhäuten oder anderen Teilen von weniger streng geschützten Krokodilarten (ausgenommen Fleisch und Jagdtrophäen)
  • 3 Gehäuse von Fechterschnecken
  • 4 tote Seepferdchen
  • 3 Exemplare Riesenmuscheln
  • 1 kg Holzspäne
  • 24 ml Öl
  • 2 Sets Perlen (oder Gebetsperlen bzw. zwei Halsketten oder Armbänder) aus Adlerholz

Reisen mit Tieren

Innerhalb der EU dürfen maximal 5 Heimtiere (z. B. Hunde, Katzen, Frettchen) mitreisen, sofern sie über einen EU-Heimtierausweis ("Pet Passport") verfügen.

Bei Einreise aus Drittstaaten sind zusätzliche Dokumente wie eine Tiergesundheitsbescheinigung nötig. Die Tiere dürfen nicht zu Handelszwecken mitgeführt werden.

Video: Koffer packen ohne Chaos

Für wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager, Hasen und Kaninchen, bestehen derzeit keine Beschränkungen – sofern sie nicht zur Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind und nicht zu Handelszwecken innerhalb der EU transportiert werden.

Strenge Regeln bei Lebensmittel

Innerhalb der EU dürfen für den Eigengebrauch nur geringe Mengen an Waren tierischen Ursprungs im persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden. Dazu zählen Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sowie daraus hergestellte Produkte.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten deutlich strengere Vorschriften: Die Mitnahme von Fleisch, Wurst, Milch und Milchprodukten ist grundsätzlich verboten.

Fisch und Meeresfrüchte dürfen hingegen eingeführt werden – entweder als ganzer Fisch oder in einer Gesamtmenge von bis zu 20 Kilogramm.

Werden verbotene oder zu große Mengen tierischer Produkte importiert, werden diese von der Zollbehörde beschlagnahmt und vernichtet. Die entstehenden Kosten für die Entsorgung sind von den Reisenden selbst zu tragen.

Zusammenfassung
  • Im Sommer herrscht an Österreichs Zollgrenzen Hochbetrieb – denn nicht alles, was im Urlaubsgepäck landet, darf problemlos eingeführt werden.
  • Besonders bei Tabak, Alkohol und Lebensmitteln gelten klare Einfuhrbestimmungen.
  • Die wichtigsten Regeln im Überblick.