APA/HERBERT NEUBAUER

Wo in Europa Sterbehilfe erlaubt ist

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Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot von Sterbehilfe in Österreich teilweise aufgehoben. In Belgien und anderen europäischen Ländern ist Gesetzgebung noch liberaler.

Zehn Monate bedingte Haft erhielt ein Mann, weil er 2018 seiner schwer krebskranken Frau bei der Vorbereitung ihres Suizids geholfen hatte. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollten die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab ihnen am Freitag zumindest in Teilen recht.

Die Mithilfe bei der Selbsttötung (§ 78 StGB, zweiter Tatbestand) wurde als verfassungswidrig eingestuft, da sie jegliche Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stelle. Die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) bleibt aber weiterhin verboten.

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In einigen europäischen Ländern ist Sterbehilfe und assistierter Suizid legal. PULS 24 gibt Ihnen einen Überblick. Prinzipiell gibt es einen Unterschied zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe sowie der Beihilfe zur Selbsttötung.

Aktive Sterbehilfe

Wird die Tötung auf Wunsch einer schwerkranken Person durchgeführt, spricht das Gesetz von "Tötung auf Verlangen". In Österreich wird das mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft (§ 77 Stgb). In Europa ist die Tötung auf Verlangen nur in Belgien, den Niederlanden (straffrei unter Voraussetzungen) und Luxemburg erlaubt.

Beihilfe zur Selbsttötung

Eine schwerkranke Person tötet sich selbst und wird dabei von einer anderen unterstützt, beispielsweise, wenn diese die Medikamente zur Tötung besorgt. In Österreich wird dieser Tatbestand nun straffrei.

In Deutschland, der Schweiz, Schweden, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist Beihilfe zum Suizid erlaubt. In einigen Ländern gibt es Voraussetzungen, die für einen legalen assistierten Selbstmord erfüllt werden müssen. 

Passive & Indirekte Sterbehilfe

Der Tod einer schwerkranken Person wird durch eine andere zugelassen. Etwa wenn ein Arzt keine lebensverlängernden Maßnahmen ergreift oder keine Behandlung ansetzt.

Bei der indirekten Sterbehilfe steht nicht der Tod, sondern die Schmerzlinderung im Vordergrund. Es wird dabei aber in Kauf genommen, dass die kranke Person schneller stirbt.

In den meisten europäischen Ländern (auch in Österreich) sind passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt, wenn der Patient seinen entsprechenden Willen dazu geäußert hat.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot von Sterbehilfe in Österreich teilweise aufgehoben. In Belgien und anderen europäischen Ländern ist Gesetzgebung noch liberaler.

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