Wiener Kriminalbeamter wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

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Ein Wiener Kriminalbeamter muss sich seit Dienstag am Landesgericht verantworten, weil er verbotenerweise über ein Dutzend Mal aus rein privatem Interesse Suchanfragen im polizeiinternen Protokollierungssystem (PAD) getätigt, eine Festnahmeanordnung verraten und ein Gutachten zurückgehalten haben soll. Außerdem wird er beschuldigt, seiner Frau Fotos mit Inhalten eines Ermittlungsakts geschickt und eine Hausdurchsuchung entgegen rechtlicher Bestimmungen durchgeführt zu haben.

Der 49-Jährige bekannte sich zu sämtlichen Anklagepunkten nicht schuldig: "Ich hab' das alles nicht gemacht. Ich bin da reintheatert worden." Er sei "nicht perfekt", habe aber nichts Unrechtes getan. Sein Verteidiger Marcus Januschke führte die Anschuldigungen auf eine "polizeiinterne Intrige" zurück. Sein im Suchtgift-Bereich tätiger Mandant sei "Polizist mit Leib und Seele", vor drei Jahren habe man ihn an seiner Dienststelle vor den Augen etlicher Kollegen festgenommen, an seiner Adresse eine Hausdurchsuchung mit Suchtgift-Spürhunden durchgeführt und seine Konten gesperrt. Von der ursprünglichen Verdachtslage sei aber nichts "außer einer Handvoll Anschuldigungen, die auf Missverständnissen und Missinterpretationen beruhen" übrig geblieben, sagte Januschke.

"Seit drei Jahren sitz' ich daheim. Mit 1.480 Euro im Monat", fügte der vom Dienst suspendierte Polizist hinzu. Früher habe er 5.000 verdient.

Laut Anklage soll der Beamte in einem Suchtgift-Verfahren ein Gutachten, das einen festgenommenen Beschuldigten entlastete, nicht unverzüglich der Justiz übermittelt haben. Das führte dazu, dass der Verdächtige weiter in U-Haft saß. "Er hat sieben Wochen zu Unrecht in Haft verbracht", führte der Staatsanwalt vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Spreitzer) aus.

Dem hielten der Angeklagte und sein Rechtsvertreter entgegen, der Beamte habe sich damals nicht im Dienst, sondern im Urlaub befunden. Darüber hinaus wäre es gar nicht seine Aufgabe gewesen, die Expertise weiterzuleiten.

Bereits 2016 soll der Polizist einem Bekannten verraten haben, dass gegen einen befreundeten Mann von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Strafverfahren geführt wurde, nachdem er sich dessen Namen und Geburtsdatum geben hatte lassen. Laut Anklage verriet er zusätzlich Fahndungsmaßnahmen und dass eine Festnahmeanordnung erlassen wurde. In einem weiteren Fall soll er einem Chauffeur eines festgenommenen Rumänen dessen Festnahme bestätigt haben.

Eine Hausdurchsuchung an einer vermeintlichen "Bunkerwohnung" habe der Angeklagte "in Wild West-Manier" durchgeführt, bekrittelte der Staatsanwalt. Erst vier Monate später habe der Kriminalist der zuständigen Staatsanwältin in einem Zwischenbericht rudimentär die Hausdurchsuchung gemeldet, nachdem diese mehrfach einen Bericht urgiert hatte. Weitere zwei Monate später offenbarte der Kriminalbeamte ermittelnden Kollegen die Hausdurchsuchung - der Mieter der Wohnung, die in dessen Abwesenheit auf den Kopf gestellt worden war, hatte am Tag danach Anzeige wegen Einbruchs erstattet. Der Angeklagte habe die Dokumentation der Amtshandlung entgegen einer Dienstanweisung vollständig unterlassen, rügte der Anklagevertreter. Gefunden war bei der Durchsuchung der Wohnung übrigens weder Bargeld noch kiloweise Suchtgift worden, was der Kriminalbeamte auf Basis eines Hinweises einer Vertrauensperson vermutet hatte.

Dass er seiner Frau Fotos aus einem anderen Akt per WhatsApp übermittelt hatte, sei "komplett unbedacht" gewesen, räumte der "Kieberer" ein. Seine Frau sei "irrsinnig eifersüchtig", als er wieder ein Mal bis spät in die Nacht hinein in der Arbeit saß, habe er ihre Verdächtigung, er sei womöglich bei einer anderen Frau, zerstreuen wollen und einfach den Bildschirm seines Dienst-PC abfotografiert. Das Bild habe er ihr weitergeleitet. Dass dabei Dienstliches, das dem Amtsgeheimnis unterlag, den Weg zu seiner Frau fand, tue ihm "wirklich leid".

Die inkriminierten PAD-Abfragen wären allesamt "in dienstlichem Interesse" gewesen, behauptete der 49-Jährige. Es sei "zu klären gewesen, ob Daten passen, um die Staatsanwaltschaft einschalten zu können", gab der Angeklagte zu Protokoll. Auf richterlichen Vorhalt, weshalb er seine Ehefrau - auch unter deren Mädchennamen - abgefragt habe, erwiderte der 49-Jährige, er habe herausfinden wollen, ob ihr Ex-Freund "wieder im Geschäft" sei. Der Mann habe mit Drogen gehandelt. Eine Abfrage zum deutschen Ex-Foto-Modell Cathy Lugner erklärte der suspendierte Beamte damit, zu dieser wären "Hinweise eingegangen". Ob er nicht vielleicht doch aus Neugierde die Ex-Frau des Baumeisters Richard Lugner abgefragt habe, wollte der Richter wissen. "Neugierde gibt es bei mir nicht", betonte der Angeklagte, "ich habe 300 Stunden im Monat gearbeitet. Ich habe in zehn Monaten 54 Festnahmen gemacht. Ich habe 25 Telefonüberwachungen gleichzeitig gemacht. Ich habe außer Arbeit und Familie nichts gemacht".

Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses ist vorerst auf drei Tage anberaumt. Mit dem Urteil ist am kommenden Dienstag zu rechnen.

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  • Dem hielten der Angeklagte und sein Rechtsvertreter entgegen, der Beamte habe sich damals nicht im Dienst, sondern im Urlaub befunden.

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