APA/APA (Symbolbild)/GERT EGGENBERGER

Weitere Einschränkungen für Feiern, Freizeit und Gastro

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Seit Mitternacht sind weitere Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus und Covid-19 in Kraft getreten, die privates Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen betreffen. Die Bundesregierung erhofft sich bzw. der Bevölkerung damit einen zweiten Lockdown ersparen zu können.

Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt. Umfasst sind davon laut Gesundheitsministerium "soziale Aktivitäten in Gruppen", also beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende, aber auch Filmvorführungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Tauf-, Firm- und Erstkommunionfeiern. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse.

Die neuen Obergrenzen - im Freien sind bei nicht professionell organisierten Veranstaltungen ohne Sicherheitskonzept höchstens 100 Personen gestattet - gelten nicht im beruflichen Bereich, also auch nicht für den Profi-Sport. Explizit von der Regierung ausgenommen wurden private Wohnungen, für die es keine Limits, sondern nur die Empfehlung gibt, nicht über Gebühr Gäste zu empfangen.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Schutz ist nunmehr auf sämtlichen Märkten und Messen auch im Freien zu tragen, in der Gastronomie in Innenräumen von Kunden und Personal gleichermaßen. Abgenommen werden darf die Maske beim Wirten nur mehr am Sitzplatz, wobei nur mehr höchstens zehn Personen pro Tisch zulässig sind. An die seit längerem verbindliche Sperrstunde von 1.00 Uhr muss man sich jetzt auch bei geschlossenen Veranstaltungen - privat angemietete Clubs oder Lokale - halten.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit Mitternacht sind weitere Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus und Covid-19 in Kraft getreten, die privates Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen betreffen.
  • Die Bundesregierung erhofft sich bzw. der Bevölkerung damit einen zweiten Lockdown ersparen zu können.
  • Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt.

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