APA/APA/dpa/Roland Weihrauch

Bei möglicher Gefährdung

Video-Überwachung an öffentlichen Plätzen wird ausgebaut

Heute, 03:02 · Lesedauer 3 min

Video-Überwachung an potenziell von Kriminalität betroffenen öffentlichen Orten wird ausgebaut. Das sieht ein neuer Erlass des Innenministeriums vor.

Derzeit gibt es die Video-Überwachung in Österreich nur an 20 Orten, etwa in Wien am Reumannplatz und in Graz am Jakominiplatz. Künftig könnte sie an einer dreistelligen Zahl von Plätzen eingesetzt werden.

Aktuell sind die Möglichkeiten noch begrenzt. Video-Überwachung kann nur an öffentlichen Orten eingesetzt werden, an denen gefährliche Angriffe bereits stattgefunden haben. 

Der neue Erlass erweitert diese Option auf Orte, wo "auf Grund der sicherheitspolizeilichen Lageeinschätzung und einer Gefährdungsprognose Anhaltspunkte für zukünftige gefährliche Angriffe oder erkennbare kriminelle Strukturen gegeben sind".

Karner: Wunsch der Städte und Gemeinden

Diese Ausweitung entspricht, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont, auch einem Wunsch der Städte und Gemeinden. Mit diesen werde die Exekutive im engen Austausch dann auch festlegen, wo zusätzlich Überwachung eingeführt werden kann. 

Derzeit gibt es in sieben Bundesländern Plätze mit Video-Überwachung, nur nicht in Vorarlberg und im Burgenland.

Die Speicherdauer der Aufnahmen wird bei 48 Stunden bleiben. Im Rahmen des polizeilichen Einsatzes erfolgt keine permanente "Mitschau" an den Überwachungsörtlichkeiten. Hier wird nur zu bestimmten Zeiten, insbesondere bei Schwerpunktaktionen, eine "Live-Übertragung" vorgenommen.

Dass trotz eines wenige davor eingeführten Messerverbots am Yppenplatz in Wien-Ottakring jüngst dort eine Messer-Attacke stattgefunden hat, lässt Karner nicht an der Maßnahme zweifeln. 

Wenn die Polizei sage, das Verbot erleichtere es, an solchen Orten robuster "reinzufahren", sollte man der Exekutive auch die Möglichkeit dazu geben. Dass es trotzdem zu dem Vorfall gekommen ist, bewertete Karner so: "Wenn etwas verboten ist, heißt es leider noch lange nicht, dass es damit verhindert wurde."

Strategie gegen Jugendkriminalität im Herbst

Grundsätzlich sieht der Innenminister eine Ausweitung des Verbots als Teil der Strategie gegen Jugendkriminalität, die man im Herbst voranbringen wolle. Dies sei auch im Regierungsprogramm so festgehalten. 

Zu den weiteren in dem Zusammenhang geplanten Vorhaben zählen "gefängnisähnliche Aufenthalte" für Unter-14-Jährige, die eine kriminelle Karriere eingeschlagen haben.

Noch etwas dauern dürfte es mit der Verschärfung der Waffengesetze, die von der Regierung nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule angekündigt worden war: "Ich habe durchaus Verständnis für manche Ungeduld in dem Bereich, vor allem in Graz." Doch bekomme man praktisch täglich Vorschläge von unterschiedlichen Organisationen und die sollten in die geplante Novelle auch einfließen.

Video zur Sicherheitsdebatte in Wien: Ludwig fordert Messerverbot

Zusammenfassung
  • Ein neuer Erlass des Innenministeriums ermöglicht künftig Video-Überwachung an einer dreistelligen Zahl von öffentlichen Plätzen, statt bisher nur an 20 Orten in Österreich.
  • Die Ausweitung basiert auf sicherheitspolizeilichen Prognosen und erfolgt in enger Abstimmung mit Städten und Gemeinden, wobei die Speicherdauer der Aufnahmen weiterhin 48 Stunden beträgt.
  • Innenminister Karner kündigt zudem eine Ausweitung von Messerverboten und eine Verschärfung des Waffenrechts an, wobei die geplante Gefährder-Überwachung erst ab 2027 startet.