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Tote Flüchtlinge im Burgenland: Ermittlungen abgeschlossen

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Im Fall zweier Flüchtlinge, die im vergangenen Oktober tot in einem Klein-Lkw bei Siegendorf (Bezirk Eisenstadt) gefunden worden waren, sind die Ermittlungen abgeschlossen.

Der Abschlussbericht liegt vor, hieß es am Montag auf APA-Anfrage von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Als Todesursache wurde demnach Ersticken und in Folge Herzkreislaufversagen bestätigt. Ob der mutmaßliche Schlepper, ein 19-jähriger Lette, angeklagt wird, soll in circa einem Monat feststehen.

Die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft den 19. Oktober des Vorjahres als Todestag ergeben. An diesem Tag wurden die beiden toten Flüchtlinge bei einer Kontrolle eines Klein-Lkw an der burgenländisch-ungarischen Grenze auch entdeckt. Sie dürften noch auf ungarischem Staatsgebiet gestorben sein. Das lasse sich aber nicht mehr mit 100-prozentiger Sicherheit feststellen, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Soldaten des Bundesheeres hatten den Klein-Lkw bei der Fahrt über die grüne Grenze kontrolliert und im Laderaum 29 Migranten entdeckt, von denen zwei die Schlepperfahrt nicht überlebt hatten. Der 19-jährige Fahrer konnte zunächst flüchten, wurde aber Mitte Dezember in seinem Heimatland Lettland festgenommen und anschließend nach Eisenstadt gebracht. Die Entscheidung über eine Anklage ist noch offen.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Fall zweier Flüchtlinge, die im vergangenen Oktober tot in einem Klein-Lkw bei Siegendorf (Bezirk Eisenstadt) gefunden worden waren, sind die Ermittlungen abgeschlossen.
  • Der Abschlussbericht liegt vor, hieß es am Montag auf APA-Anfrage von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
  • Als Todesursache wurde demnach Ersticken und in Folge Herzkreislaufversagen bestätigt.
  • Ob der mutmaßliche Schlepper, ein 19-jähriger Lette, angeklagt wird, soll in circa einem Monat feststehen.
  • Der 19-jährige Fahrer konnte zunächst flüchten, wurde aber Mitte Dezember in seinem Heimatland Lettland festgenommen und anschließend nach Eisenstadt gebracht. Die Entscheidung über eine Anklage ist noch offen.

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