APA/ROLAND SCHLAGER

Strikte Masken-Pflicht in Supermärkten und Drogerien

Ohne aufgesetzten Mund-Nasen-Schutz darf in Österreich seit Montag kein Lebensmittelgeschäft mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche mehr betreten werden. Das hat das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der APA konkretisiert. Ausnahmen seien demnach auch nicht möglich, wenn für die Masken Geld verlangt werden bzw. vom Händler dem Kunden keine Masken angeboten werden (können).

Ohne aufgesetzten Mund-Nasen-Schutz darf in Österreich seit Montag kein Lebensmittelgeschäft mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche mehr betreten werden. Das hat das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der APA konkretisiert. Ausnahmen seien demnach auch nicht möglich, wenn für die Masken Geld verlangt werden bzw. vom Händler dem Kunden keine Masken angeboten werden (können).

Margit Draxl, Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums, wies darauf hin, dass in der vergangene Woche erlassenen Verordnung bei der Zurverfügungstellung durch die Supermärkte oder Drogerien "ab Verfügbarkeit" der entscheidende Punkt sei. Sofern keine "Schutzmasken" vorhanden seien, muss demnach für das Betreten des Geschäftsraums der Schutz durch selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz gegeben sein. Man könne sich ein Tuch umbinden und das nachher bei 60 Grad waschen und noch einmal verwenden, so Draxl.

Die von den Händlern ausgegebenen "mechanischen Schutzvorrichtungen" seien laut jüngster Verordnung zwar kostenlos abzugeben, allerdings sei ein neuer Erlass in Erarbeitung. Der werde regeln, dass die Geschäfte künftig eine Art Selbstkostenbeitrag weiterverrechnen können. "Es soll aber niemand einen Gewinn daraus machen. Das ist der Punkt", sagte Draxl. Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg) verlangen seit Montag 1 Euro pro Corona-Schutzmaske, was laut eigenen Angaben unter dem Selbstkostenpreis liege.

"Wir werden sehr genau kontrollieren, dass maximal der Selbstkostenbeitrag verrechnet wird und hier kein Gewinn erzielt wird", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montagvormittag dazu. Die Masken "können mitgenommen werden und sollen auch nicht sofort vernichtet werden", sagte der Bundeskanzler. Man müsse mit ihnen "verantwortungsvoll umgehen", sie seien "ein knappes Gut".

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte ebenfalls, dass der mechanische Mundschutz "auch selbst gefertigt" sein kann. Halstücher, Schals oder Ähnliches wären genauso erlaubt, solange Mund und Nase bedeckt werden.

Die Österreichische Ärztekammer wiederum bezeichnete es als unverständlich, dass Standards Masken betreffend im Gesundheitsbereich noch fehlen. "Warum es in Supermärkten einen Mundschutz gibt, aber nicht in Spitälern, ist nicht nachvollziehbar", sagte Harald Mayer, der Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK). Die Realität zeige, dass es den Ärzten an Schutzausrüstung fehle.

Er wies darauf hin, dass ein gewisser Grundstock die Situation enorm entspannen würde. "Es ist absolut notwendig, dass wir hier endlich flächendeckend Material für das Personal und die Patienten erhalten."

ribbon Zusammenfassung
  • Ohne aufgesetzten Mund-Nasen-Schutz darf in Österreich seit Montag kein Lebensmittelgeschäft mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche mehr betreten werden.
  • Das hat das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der APA konkretisiert.
  • Ausnahmen seien demnach auch nicht möglich, wenn für die Masken Geld verlangt werden bzw. vom Händler dem Kunden keine Masken angeboten werden (können).