Gunter Pusch / HBF

Sexueller Übergriff auf Kollegin: Offizier nun angezeigt

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Im Fall eines hochrangigen Offiziers aus Niederösterreich, dem ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen wird, ist am Freitag eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingegangen.

Es erfolge nun eine Prüfung, sagte Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage. Der Soldat selbst bestreitet die Vorwürfe.

 "Aufgrund der Erstangaben" werde der Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde gelegt, wurde betont. Eine vorläufige Dienstenthebung sei "unverzüglich angeordnet" worden, hieß es seitens des Bundesheeres.

Zum Übergriff soll es am 8. November gekommen sein, außerhalb der Dienstzeit. Als nächstes entscheidet die Bundesdisziplinarbehörde über die ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung, erklärt Bundesheer-Sprecher Michael Bauer das weitere Vorgehen. Die Behörde kann die Dienstenthebung bestätigen oder aufheben. 

Bis zu zwei Jahre Haft

Bevor weitere disziplinäre Maßnahmen verhängt werden, ist die Justiz am Zug. Kommt es zu einem Verfahren muss das rechtskräftig ausgestritten oder eben die Ermittlungen eingestellt sein. "Dann prüfen wir, was passiert". Sollte es sich wirklich um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung handeln steht laut Strafgesetzbuch darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Der Betroffenen wurde psychologische Betreuung zur Seite gestellt. Physische Verletzungen erlitt die Frau nach Angaben von Bauer nicht.

Offizier sprich von "Schall und Rauch"

Vom Verdächtigen selbst wurde am Donnerstabend betont, dass er sich "nichts vorzuwerfen" habe. Er sei davon überzeugt, dass sich "die Vorwürfe auflösen und in Schall und Rauch verflüchtigen werden".

ribbon Zusammenfassung
  • Im Fall eines hochrangigen Offiziers aus Niederösterreich, dem ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen wird, ist am Freitag eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingegangen.
  • Es erfolge nun eine Prüfung, sagte Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage. Der Soldat selbst bestreitet die Vorwürfe.
  • "Aufgrund der Erstangaben" werde der Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde gelegt, wurde betont.

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