Mitglied von Perchten
Steiermark: Sanitäter bei Perchtenlauf mit Böller beworfen
Der 27-Jährige soll drei Rettungskräfte beschossen haben, die gerade in einer Parkanlage eine Person mit gesundheitlichen Problemen versorgten. Verletzt wurde niemand.
Der Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung zeigte sich uneinsichtig und wird angezeigt, teilte die Polizei am Mittwoch in einer Aussendung mit.
Im Zuge der Ermittlungen wurde ein 27-Jähriger ausgeforscht, der nach Polizeiangaben selbst Mitglied einer Perchtengruppe ist. Er habe seinen Unmut über das - aus seiner Sicht - nicht vorhandene Verständnis für Brauchtum geäußert, hieß es.
In einer Befragung gab er an, lediglich einen Schweizer Kracher geworfen zu haben, um seine Perchtengruppe für den bevorstehenden Lauf "anzuheizen". Der Mann wird nach dem Pyrotechnikgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung angezeigt.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 verboten
Die Polizei wies mit Blick auf bevorstehende Krampus- und Perchtenläufe darauf hin, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (wie Schweizer Kracher) ohne verordnete Ausnahme des Bürgermeisters im Ortsgebiet nach dem Pyrotechnikgesetz verboten ist.
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Die Verwendung derartiger Feuerwerkskörper innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen sei generell untersagt. "Missachtungen dieser Bestimmungen können nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch schwere Verletzungen zur Folge haben", warnte die Exekutive.
Video: "Wer zum Krampuslauf kommt, muss mit Schlägen rechnen"
Zusammenfassung
- Ein 27-jähriger Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung wurde nach einem Böllerwurf auf drei Sanitäter bei einem Perchtenlauf in Hausmannstätten ausgeforscht.
- Der Verdächtige, selbst Mitglied einer Perchtengruppe, zeigte sich uneinsichtig und gab an, einen Schweizer Kracher geworfen zu haben, um seine Gruppe anzufeuern; verletzt wurde niemand.
- Die Polizei weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wie Schweizer Kracher ohne Ausnahmegenehmigung im Ortsgebiet verboten sind und warnt vor rechtlichen sowie gesundheitlichen Folgen bei Missachtung.
