Prozess um tote Joggerin nach Unfall in Niederösterreich
Der Angeklagte war am 23. August des Vorjahres in der Mittagszeit mit Abbauarbeiten nach dem Frequency Festival beschäftigt. Ziel war, mit dem Teleskopstapler im Bereich des Traisenwegs Absperrzäune zu entfernen. Der nunmehr 37-Jährige soll ohne gültige Lenkerberechtigung mit dem Fahrzeug "blindlings" auf einem nicht abgesperrten Rad- und Fußweg rückwärts gefahren sein, so der Vorwurf. Die vorbeilaufende Joggerin - sie dürfte auch Kopfhörer verwendet haben - wurde mit dem rechten hinteren Reifen erfasst.
Der 37-Jährige will sich bei der Fahrt immer umgeblickt haben. "Ich habe keine Ahnung, von wo sie gekommen ist. Ich habe sie nirgends gesehen", sagte der Beschuldigte am ersten Prozesstag im Oktober des Vorjahres über die Läuferin. Er habe einen Schrei gehört und in der Folge die Frau liegen gesehen. Nach der Kollision habe er Erste Hilfe geleistet und sei "schwer unter Schock" gestanden. Die 53-Jährige wurde von einem Notarzt reanimiert und ins Krankenhaus gebracht. Dort erlag sie ihren schweren Verletzungen.
Infolge des Zusammenpralls wurden im Blut des 37-Jährigen Spuren von Kokain und THC festgestellt. Am 21. August gegen 23.00 Uhr will er vor dem Vorfall zuletzt Kokain konsumiert haben, Cannabis am Abend des 22. August. Aufgrund der Zeitspanne bis zum Fahrtantritt wurde die vom Anklagevorwurf umfasste grobe Fahrlässigkeit vom Verteidiger und von dessen Mandanten bestritten. Auch zwei Gutachten kamen zum Schluss, dass keine Suchtmittel-Beeinträchtigung zum Unfallzeitpunkt vorlag.
Der 37-Jährige habe sich keines Einweisers bedient und den Stapler zu schnell bewegt, schlussfolgerte der Einzelrichter am Montag. Eine grobe Fahrlässigkeit wurde von ihm wurde aber verneint.
Ebenfalls angelastet wurde dem Beschuldigten Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung mit einem Ex-Arbeitskollegen. Hier wurde der Angeklagte freigesprochen. Einen Schuldspruch gab es hingegen wegen Verletzungen der Unterhaltspflicht.
Zusammenfassung
- Ein 37-jähriger Mann wurde am Montag in St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er am 23. August 2024 beim Rückwärtsfahren mit einem Teleskopstapler eine 53-jährige Joggerin erfasste und tödlich verletzte.
- Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig, eine grobe Fahrlässigkeit wurde verneint, und zusätzlich wurde der Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt, jedoch im Fall einer Körperverletzung freigesprochen.