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OGH: Bund haftet nicht für Corona-Infektion in Ischgl

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlicht auf seiner Web-Site, dass den Bund keine Haftung für das Multiorganversagen in Ischgl 2020 treffen würde. Er bestätigt die Ersturteile, wonach das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit schütze und nicht den Einzelnen.

In der Dauercausa Ischgl liegt eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Das Höchstgericht verneinte Amtshaftungsansprüche eines deutschen Touristen gegen die Republik. Dieser war im März 2020 während eines Aufenthalts in dem Tiroler Wintersportort offenbar mit dem Coronavirus angesteckt worden. Der OGH gab damit Rekursen der Finanzprokuratur gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts, des Oberlandesgerichts Wien (OLG), Folge.

Das Höchstgericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die der Behörde im Epidemiegesetz auferlegten Handlungspflichten "ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezwecken", hieß es in einer Aussendung. Der in Deutschland wohnhafte Kläger hatte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Bundes für alle weiteren Schäden gefordert.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlicht auf seiner Web-Site, dass den Bund keine Haftung für das Multiorganversagen in Ischgl 2020 treffen würde.
  • Er bestätigt die Ersturteile, wonach das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit schütze und nicht den Einzelnen.