APA/dpa/Sebastian Gollnow

OGH bestätigt Kündigung von Pfleger, der Corona-Tests verweigerte

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Kündigung eines Altenpflegers aufgrund seiner Weigerung, einen regelmäßigen Corona-Test durchzuführen, als rechtmäßig eingestuft.

Der Arbeitgeber des Mannes, ein Alten- und Pflegeheim in Oberösterreich, hatte seinen Mitarbeiter im November 2020 gekündigt, weil dieser einen wöchentlichen Corona-Test unabhängig von Krankheitssymptomen ablehnte.

Der Mann verweigerte die Testungen nicht deshalb, weil dabei ein Nasenabstrich genommen wird, sondern weil er die "Sinnhaftigkeit des Tests in Zweifel zog", wird der Fall im nun veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erläutert. Der Pfleger klagte und beantragte, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Sie sei aufgrund eines "verpönten Motivs" erfolgt, so seine Begründung.

Bereits das Erstgericht und das Oberlandesgericht Linz hatten aber dem Pflegeheim rechtgegeben. Diese Entscheidung hat nun auch der OGH bestätigte. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Interesse der schutzbedürftigen Heimbewohner überwiegt

Bereits das Berufungsgericht hatte festgestellt, dass eine Interessensabwägung, wie sie bei einem Grundrechtseingriff geboten sei, "wegen der Schutzbedürftigkeit der in einer Pandemie besonders vulnerablen Heimbewohner jedenfalls zugunsten der Testpflicht" ausfalle. Dem hatte der Kläger auch nichts entgegen setzen können, heißt es von Seiten des OGH.

Zudem lag es nicht an ihm als Arbeitnehmer, die Sinnhaftigkeit der Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen, zu deren Umsetzung sein Arbeitgeber nach der geltenden Rechtsordnung verpflichtet war.

Mittlerweile gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich die 3G-Regel. Einzelne Einrichtungen können aber auch strengere Regeln vorsehen.

Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch im Lehrerbereich. Seit Pandemiebeginn wurden österreichweit 25 Lehrer gekündigt oder entlassen, weil sie entweder Tests oder Masken verweigerten oder Kinder nicht bei der Absolvierung von Selbsttests beaufsichtigen wollten. Höchstgerichtliche Entscheidungen dazu wurden bisher nicht bekannt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Arbeitgeber des Mannes, ein Alten- und Pflegeheim in Oberösterreich, hatte seinen Mitarbeiter im November 2020 gekündigt, weil dieser einen wöchentlichen Corona-Test unabhängig von Krankheitssymptomen ablehnte.
  • Der Mann verweigerte die Testungen nicht deshalb, weil dabei ein Nasenabstrich genommen wird, sondern weil er die "Sinnhaftigkeit des Tests in Zweifel zog", wird der Fall im nun veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erläutert.
  • Der Pfleger klagte und beantragte, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Sie sei aufgrund eines "verpönten Motivs" erfolgt, so seine Begründung.
  • Bereits das Erstgericht und das Oberlandesgericht Linz hatten aber dem Pflegeheim rechtgegeben. Diese Entscheidung hat nun auch der OGH bestätigte. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
  • Bereits das Berufungsgericht hatte festgestellt, dass eine Interessensabwägung, wie sie bei einem Grundrechtseingriff geboten sei, "wegen der Schutzbedürftigkeit der in einer Pandemie besonders vulnerablen Heimbewohner zugunsten der Testpflicht" ausfalle.
  • Zudem lag es nicht an ihm als Arbeitnehmer, die Sinnhaftigkeit der Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen, zu deren Umsetzung seine Arbeitgeberin nach der geltenden Rechtsordnung verpflichtet war.

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