APA/APA (dpa)/Jörg Carstensen

3-G am Arbeitsplatz: Falls gesetzlich festgelegt, kann es zu Entlassung führen

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Eine 3-G-Regelung für den Arbeitsplatz wird aktuell in Politik und Wirtschaft diskutiert. Würde diese gesetzlich festgelegt, könnte ein Weigerung dagegen bis zur Entlassung führen, sagt Arbeitsrechts-Expertin Katharina Körber-Risak.

In Österreich wird aktuell von Politik und Sozialpartnern über eine 3-G-Regel für Arbeitnehmer diskutiert und verhandelt. Vorbild ist Italien, wo eine derartige Regelung einen deutlichen Boost für die Durchmpfungsrate brachte.

Aktuell können Arbeitgeber zwar eine 3-G-Regelung erlassen, sollte ein Arbeitnehmer sich allerdings weigern, sei die rechtliche Lage aber unklar, der gesetzliche Interpretationsspielraum zu groß. Das sagte Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak am Mittwoch in der ZIB 2. Zudem muss das Unternehmen selbst für Tests etc. aufkommen.

Dafür hätten Unternehmen grundsätzlich viele Möglichkeiten, auch strengere Regelungen als 3-G - etwa eine strikte PCR-Test-Pflicht (neuerdings 2,5-G-Regel genannt) - erlassen, sofern dies ausreichend begründet werden kann, sagte Körber-Risak bereits im PULS 24 Interview.

Gäbe es eine gesetzliche Festschreibung der 3-G-Regel, müssten die Arbeitnehmer sich in jedem Fall daran halten. "Wenn ich das dann nicht mache, könnte ich mein Entgelt oder sogar meinen Arbeitsplatz verlieren", meint Körber-Risak.

"Es ist eine unpopuläre Maßnahme"

Aktuell sind die Sozialpartner mit Verhandlungen betraut, in letzter Instanz müsse aber die Politik darüber entscheiden, auch wenn diese die Verantwortung lieber aufschiebe, meint Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes. "Wir haben eine Landtagswahl, wir haben eine Wahl in Graz", kommentiert Brokes. "Es ist eine unpopuläre Maßnahme", konstatiert er.

Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, über eine mögliche 3-G-Regelung für Arbeitnehmer.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 3-G-Regelung für den Arbeitsplatz wird aktuell in Politik und Wirtschaft diskutiert. Würde diese gesetzlich festgelegt, könnte ein Weigerung dagegen bis zur Entlassung führen, sagt ARbeitsrechts-Expertin Katharina Körber-Risak.
  • In Österreich wird aktuell von Politik und Sozialpartnern über eine 3-G-Regel für Arbeitnehmer diskutiert und verhandelt. Vorbild ist Italien, wo eine derartige Regelung einen deutlichen Boost für die Durchmpfungsrate brachte.
  • Aktuell können Arbeitgeber zwar eine 3-G-Regelung erlassen, sollte ein Arbeitnehmer sich allerdings weigern, sei die rechtliche Lage aber unklar, der gesetzliche Interpretationsspielraum zu groß.
  • Das sagte Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak am Mittwoch in der ZIB 2. Zudem muss das Unternehmen selbst für Tests etc. aufkommen.
  • Gäbe es eine gesetzliche Festschreibung der 3-G-Regel, müssten die Arbeitnehmer sich in jedem Fall daran halten. "Wenn ich das dann nicht mache, könnte ich mein Entgelt oder sogar meinen Arbeitsplatz verlieren", meint Körber-Risak.

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