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NS-Lieder, Geheimakten, Pornodatei: Disziplinaranzeige gegen Amtsdirektor von Hallein

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Der Bürgermeister von Hallein erstattete gegen den Stadtamtsdirektor Disziplinaranzeige wegen NS-Liedern, Geheimakten, einer Pornodatei und Verletzung der Amtsverschwiegenheit.

Wie aus einer dem "Standard" vorliegenden Disziplinaranzeige von Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) gegen den Stadtamtsdirektor der Stadt Hallein hervorgeht, sollen Dateien mit mehreren NS-Liedern, darunter Titel wie "SS marschiert im Feindesland" oder das Horst-Wessel-Lied, auf dem dienstlichen Netzlaufwerk des Stadtamtsdirektors gefunden worden sein.

Zu welchem Zweck der höchste Beamte der Tennengauer Bezirkshauptstadt die rechtsradikalen Lieder gespeichert und ob er diese auch weiterverbreitet hat, geht aus der Disziplinaranzeige nicht hervor. Der Bürgermeister stellt lediglich fest, dass der Beamte "damit gegen die Dienstpflicht" verstoßen habe, "sein dienstliches Netzlaufwerk nicht für die Aufbewahrung von nationalsozialistischem und rechtsradikalem Liedgut zu missbrauchen".

Daten über 99 Gemeindebedienstete

Der Fund des in der Disziplinaranzeige angeführten Nazi-Liedguts ist freilich nur ein Punkt der Vorhalte, berichtet der "Standard". Brisant ist auch, dass der Amtsleiter auf seinem dienstlichen Netzlaufwerk "ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt" haben soll. Laut Anzeige dürften diese "Geheimakten" nicht Teil der offiziellen Personalakten gewesen sein. Hier führt die Disziplinaranzeige gleich mehrere Datenschutzverletzungen an.

Einer der Akten betrifft auch den "persönlichen Bürgermeister-Assistenten" und soll in Form eines zwölf Seiten starken Berichts an einen außenstehenden Rechtsanwalt übermittelt worden sein. In der Disziplinaranzeige ist von einer Verletzung der Amtsverschwiegenheit die Rede.

Zudem soll der Mann "auf seinem Diensthandy" sowie "im dienstlichen Media-Laufwerk" eine pornografische Videodatei abgespeichert haben und auch damit gegen die Dienstpflicht verstoßen haben. Der dienstfrei gestellte Beamte war am Montag für den "Standard" für eine Stellungnahme nicht greifbar. In allen genannten Punkten gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Wie aus einer dem "Standard" vorliegenden Disziplinaranzeige von Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) hervorgeht, sollen Dateien mit mehreren NS-Liedern auf dem Netzlaufwerk des Stadtamtsdirektors gefunden worden sein.
  • Zu welchem Zweck der höchste Beamte der Tennengauer Bezirkshauptstadt die rechtsradikalen Lieder gespeichert und ob er diese auch weiterverbreitet hat, geht aus der Disziplinaranzeige nicht hervor.
  • Der Bürgermeister stellt lediglich fest, dass der Beamte "damit gegen die Dienstpflicht" verstoßen habe, "sein dienstliches Netzlaufwerk nicht für die Aufbewahrung von nationalsozialistischem und rechtsradikalem Liedgut zu missbrauchen".
  • Brisant ist auch, dass der Amtsleiter auf seinem dienstlichen Netzlaufwerk "ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt" haben soll.
  • In der Disziplinaranzeige ist von einer Verletzung der Amtsverschwiegenheit die Rede.
  • Zudem soll der Mann "auf seinem Diensthandy" sowie "im dienstlichen Media-Laufwerk" eine pornografische Videodatei abgespeichert haben und auch damit gegen die Dienstpflicht verstoßen haben.

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