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NÖ Waldbrandgebiet kein Katastrophengebiet mehr

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Nach dem vorläufigen "Brand aus" im Waldgebiet in Hirschwang in der Marktgemeinde Reichenau a.d. Rax (Bezirk Neunkirchen) ist für die betroffene Region auch die Katastrophengebiets-Verordnung aufgehoben worden. Das teilte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen am Sonntag mit. Beendet ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres. Der Waldbrand beschäftigte die Einsatzkräfte über 13 Tage hindurch intensiv, fast 9.000 Helfer waren an Ort und Stelle.

Erlassen worden war die Katastrophengebiets-Verordnung am 27. Oktober. Rückwirkend galt sie ab 26. Oktober für Reichenau, Hirschwang, Hirschwanger Forst sowie Klein- und Großau. Das Außerkrafttreten wurde für (den heutigen) Sonntag um 18.00 Uhr festgelegt, da "die Voraussetzungen für eine Katastrophe nicht mehr gegeben sind".

Wie das Verteidigungsministerium in einer Aussendung berichtete, wurden mit sechs Hubschraubern vom Typ Black Hawk, Augusta Bell und Alouette knapp 275 Flugstunden abgespult. Seit vergangenem Montag wurde außerdem ein Flächenflugzeug zum Aufspüren von Glutnestern eingesetzt.

Die Koordinierung der internationalen Einsatzkräfte in der Luft durch das österreichische Bundesheer habe "einwandfrei" funktioniert, konstatierte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Insgesamt warfen Fluggeräte des Heeres mehr als vier Millionen Liter Löschwasser über den Brandherden ab. Ins Rax-Schneeberg-Gebiet transportiert wurden 240 Personen.

Der Waldbrand war am 25. Oktober am sogenannten Mittagsteig in Hirschwang ausgebrochen. Die Flammen breiteten sich extrem rasch aus - innerhalb von zehn Stunden von fünf auf etwa 115 Hektar. Feuerwehrangaben zufolge entwickelte sich in steilem und felsigem Gelände einer der aufwendigsten Löscheinsätze im Bereich der Waldbrandbekämpfung der vergangenen Jahrzehnte. Samstagmittag wurde ein vorläufiges "Brand aus" gegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem vorläufigen "Brand aus" im Waldgebiet in Hirschwang in der Marktgemeinde Reichenau a.d. Rax ist für die betroffene Region auch die Katastrophengebiets-Verordnung aufgehoben worden.
  • Das teilte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen am Sonntag mit.
  • Rückwirkend galt sie ab 26. Oktober für Reichenau, Hirschwang, Hirschwanger Forst sowie Klein- und Großau.
  • Der Waldbrand war am 25. Oktober am sogenannten Mittagsteig in Hirschwang ausgebrochen.

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