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Neun Jahre Haft in erneutem Korneuburger Missbrauchsprozess

Heute, 14:20 · Lesedauer 2 min

Nach Übergriffen auf ein Mädchen hat ein Pensionist am Montag am Landesgericht Korneuburg im zweiten Rechtsgang neun Jahre Haft erhalten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nach einer Schöffenverhandlung im Juli des Vorjahres das Urteil teilweise aufgehoben. Begonnen haben dürften die sexuellen Handlungen, die laut Anklage auch die Schwangerschaft der Ukrainerin zur Folge hatten, als das Opfer 13 Jahre alt war. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.

Der Italiener hatte das Opfer in der Ukraine kennengelernt und soll der Familie des Mädchens im Sommer 2022 auch bei der Flucht nach Österreich geholfen haben. In einer von ihm organisierten Unterkunft im Weinviertel lebte der 73-Jährige fortan in unmittelbarer Nähe zu den Geflüchteten. Ab 2024 sollen das Mädchen und der Senior laut Staatsanwaltschaft "wie ein Liebespaar" zusammengelebt haben. Nahezu täglich kam es der Anklage zufolge zu sexuellen Handlungen. Nach einem Schwangerschaftsabbruch erfuhr der damalige Unterkunftgeber von den Vorfällen und informierte die Schule, in der Folge ging eine Gefährdungsmeldung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Am 30. Dezember 2024 wurde der 73-Jährige festgenommen.

Der 73-Jährige bekannte sich beim Prozess am 22. Juli des Vorjahres großteils nicht schuldig. Geständig war er zur Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial, Unrechtsbewusstsein zeigte er aber nicht. Zu diesem Punkt wurde er ebenso schuldig gesprochen wie zum schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. In Bezug auf letzteren Vorwurf hob der OGH das Urteil auf. Am Montag erfolgte in diesem Anklagepunkt ein Freispruch. Die Strafe fiel - nach acht Jahren im ersten Rechtsgang - nun höher aus. Der Angeklagte meldete laut Gerichtssprecherin Barbara Michalek Nichtigkeitsbeschwerde und - ebenso wie die Staatsanwaltschaft - Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Ein 73-jähriger Pensionist wurde am Landesgericht Korneuburg im zweiten Rechtsgang zu neun Jahren Haft verurteilt, nachdem der Oberste Gerichtshof das ursprüngliche Urteil teilweise aufgehoben hatte.
  • Die sexuellen Übergriffe auf ein Mädchen begannen laut Anklage, als das Opfer 13 Jahre alt war, führten zu einer Schwangerschaft und fanden nahezu täglich statt, nachdem die Familie 2022 aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet war.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft am Montag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegten.