Mordprozess um erschlagene 47-jährige Wienerin auf Schiene
Als Polizeibeamte am Abend des 18. Februar 2025 in der Appartement-Anlage im Grünen Prater eintrafen, kam für die 47-Jährige bereits jede Hilfe zu spät. Auf das Klopfen der Polizisten hin öffnete der 21-Jährige die Wohnungstür, wobei seine Arme und Teile seiner Bekleidung blutverschmiert waren. Am Boden lag die Leiche der Frau. Der 21-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen und behauptete zunächst, er habe sich gegen Angriffe der Frau gewehrt.
Dabei dürfte es sich um Schutzbehauptungen gehandelt haben. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass mehrere Personen Hilferufe der 47-Jährigen vernommen hatten. Laut Anklage soll ihr der 21-Jährige wiederholt Faustschläge und Fußtritte versetzt haben, wobei das Opfer zahlreiche Frakturen im Schädel- und Gesichtsbereich erlitt. Die Frau verstarb infolge eines schweren Gesichtsschädeltraumas.
Brisant an dem Ganzen: Der Angeklagte war an sich in einem psychiatrischen Krankenhaus stationär aufgenommen, weil ihm seit längerem eine psychische Störung in Verbindung mit einer ausgeprägten Suchtmittelabhängigkeit zu schaffen gemacht haben dürfte. Am Tag der Tat hatte er aber von 12.00 bis 17.00 Uhr einen Ausgang bewilligt bekommen. Von diesem kehrte er nicht zurück.
Ausgang zu Treffen mit Opfer genützt
Stattdessen traf er sich mit der 47-Jährigen, die er 2022 auf einer psychiatrischen Abteilung kennengelernt hatte, wo die beiden behandelt wurden. Die zwei sollen danach zeitweilig ein intimes Verhältnis, aber keine fixe Beziehung unterhalten haben. Vor der Tat dürften sie gemeinsam Suchtmittel konsumiert haben.
Die Staatsanwaltschaft hat neben einer Verurteilung des jungen Mannes dessen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 StGB beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 21-Jährige im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, handelte aber unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung, als er auf seine Bekannte einprügelte. Wie in dem Gutachten ausgeführt wird, ist aufgrund der Person des Angeklagten, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass er in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung wieder eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird, falls keine haftbegleitende Therapie erfolgt. Eine solche ist im Maßnahmenvollzug gesetzlich gewährleistet.
Zusammenfassung
- Ein 21-jähriger Mann steht ab 7. Juli in Wien vor Gericht, weil er am 18. Februar 2025 eine 47-jährige Bekannte in einem Appartement in Wien-Leopoldstadt mutmaßlich im Drogenrausch erschlagen haben soll.
- Touristen beobachteten die Tat durch einen Türspion und alarmierten die Polizei, die den blutverschmierten Angeklagten festnahm, während das Opfer mit schweren Schädel- und Gesichtsverletzungen tot am Boden lag.