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Mängel beim sozialpädagogischen Personal in Jugend-WGs

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Die Volksanwaltschaft hat Mängel beim sozialpädagogischen Personal in Österreichs Kinder- und Jugend-Wohngemeinschaften festgestellt. Schwerpunktmäßig wurden in ganz Österreich seit August vergangenen Jahres 131 derartige Einrichtungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nur die Hälfte des Betreuungspersonals eine sozialpädagogische Ausbildung hat. Zudem führten Personalnot zu Überforderung, Personalwechsel und in der Folge zu Beziehungsabbrüche zu den Jugendlichen.

Der Grund für den Prüfschwerpunkt, der 18 Monate lang durchgeführt wurde, war vor allem, weil die Ausbildungen und Qualifikationen des Personals in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Kinder- und Jugendhilfe ist Länderangelegenheit. In den einzelnen Bundesländern werden unterschiedliche Berufsgruppen für die Arbeit in sozialpädagogischen WGs zugelassen. "Wir haben uns angeschaut, ob die Qualifikationen der Beschäftigten den konkreten Bedingungen in ihren WGs entsprechen. Die Professionalität der Fachkräfte einer Einrichtung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich in ihrer Entwicklung begleitet werden", sagte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) bei einem Pressegespräch in Wien. Seit langem fordert die Volksanwaltschaft eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen in ganz Österreich, doch das wurde nicht einmal realisiert, als die Zuständigkeit dafür noch beim Bund lag.

Die Ausbildung des in den Einrichtungen arbeitenden Betreuungspersonals ist äußerst mangelhaft. "Es gibt Träger, in deren WGs nicht eine einzige Betreuerin, nicht ein einziger Betreuer mit sozialpädagogischer Ausbildung arbeitet", sagt Gerald Herowitsch-Trinkl vom Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ). Er kritisiert, dass seit Jahren viel zu wenig geeignetes Fachpersonal ausgebildet werde. "Die Personalnot ist massiv. Diese Situation wird durch oft fehlende Standards noch verschärft. Sind zum Beispiel die Beschäftigten mit zehn Kindern in einer WG alleine, können sie gar nicht anders, als permanent in Überforderungssituationen zu kommen", erzählte Herowitsch-Trinkl. Es brauche Leute, die Traumatisierung verstehen und wissen, wie das gemeinsam aufgearbeitet werden kann. "Dafür braucht es qualifizierte und genügend Personen", so Herowitsch-Trinkl, der auch in einer therapeutischen Einrichtung im Burgenland arbeitet. Um das umzusetzen, brauche es Struktur und Finanzierung. "Und da hapert es."

Herowitsch-Trinkl hat die Kinder und Jugendlichen in seiner Einrichtung gefragt, was passieren würde, wenn nur eine Pädagogin bzw. ein Pädagoge die WG betreuen würde. "Man kann nicht mit jemandem reden" oder "Man fühlt sich ungerecht behandelt, wenn keiner Zeit für einen hat", lauteten etwa die Antworten der Kinder und Jugendlichen im Alter von acht bis 17 Jahren sind.

Für Kinder und Jugendliche in Fremdbetreuung sind stabile Beziehungen entscheidend. Dafür ist die höchstmögliche Kontinuität in der Betreuung Voraussetzung. Häufiger Wechsel bei den pädagogischen Fachkräften macht selbst harmonische Gruppen unruhig und deren Betreuung herausfordernder. Jeder Beziehungsabbruch bedeutet eine Retraumatisierung. Verbesserte Arbeitsbedingungen, höhere Löhne, Anreize wie Fahrtkostenübernahme oder Dienstwohnungen sollen das verhindern, rät die Volksanwaltschaft.

Wie schnell die Mitarbeiter in diesen Wohngemeinschaften eigenverantwortlich werden müssen, zeigt bei der verschiedenen Handhabe bei der Einschulung. Zwar gaben 97 Prozent der Einrichtungen an, eine Einschulungsphase zu haben. Die Dauer ist allerdings recht unterschiedlich. In den meisten Fällen dauert sie bis zu einem Monat. In etwa einem Fünftel der Einrichtungen wird sie aber schon nach zwei Wochen oder weniger beendet. In einem Zehntel der WGs werden allerdings neue Betreuungspersonen sogar schon nach einer Woche eigenverantwortlich am Tag eingesetzt. Die Volksanwaltschaft rät, eine verpflichtende Einschulungsphase von einem Monat einzuführen, in dem keine eigenverantwortlichen Dienste übernommen werden dürfen.

In der Nacht gibt es in vielen Einrichtungen statt Doppelbesetzung nur Einzelbesetzung. Wenn es dann allerdings Probleme durch Abgängigkeiten, Eskalationen oder Erkrankungen von Kindern gibt, wird eine zweite Person benötigt, zum Beispiel falls ein Kind mit dem Rettungsdienst ins Spital gebracht werden muss.

Die Volksanwaltschaft hat sich nicht nur angeschaut, wie gut die Beschäftigten in den Jugend-WGs ausgebildet sind, sondern auch wie es mit Weiterbildung und Supervision aussieht. Zudem wurden die größten Probleme, die auf fehlende Aus- und Weiterbildung zurückzuführen sind, analysiert. Bemerkbar machte sich das etwa bei den vielen Polizeieinsätzen und Psychiatrieeinweisungen. "In 41 Prozent der Einrichtungen wussten sich die Beschäftigten nur mehr zu helfen, indem sie die Polizei gerufen haben", nannte Achitz nur eines der Probleme. "Wenn keine kontinuierliche Beziehungsarbeit mit den Jugendlichen möglich ist, darf man sich nicht wundern, wie die Verhältnisse in den WGs sind." Menschenrechtsverletzungen, wie das Einsperren von Kindern in ihren Zimmern oder das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten, könnten so möglich gemacht werden. Dabei würden diese Kinder und Jugendlichen ja aus schwierigen Verhältnissen geholt, um ihnen ein besseres Leben zu bieten.

In nur 69 Prozent der Einrichtungen gibt es ein für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindliches Fort- und Weiterbildungsprogramm. In fast einem Drittel aller Einrichtungen gibt es gar keine oder nur freiwillige Fort- und Weiterbildungsprogramme. Wegen der Covid-19-Pandemie wurden diese Möglichkeiten bis auf ein Minimum reduziert.

"Das ist eine Kritik an den Rahmenbedingen", betonte Achitz. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen leisten großartige Arbeit."

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen unter anderem auch Psychiatrien, Alters- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen kontrollieren dann ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Volksanwaltschaft hat Mängel beim sozialpädagogischen Personal in Österreichs Kinder- und Jugend-Wohngemeinschaften festgestellt.
  • Schwerpunktmäßig wurden in ganz Österreich seit August vergangenen Jahres 131 derartige Einrichtungen überprüft.
  • Die Ausbildung des in den Einrichtungen arbeitenden Betreuungspersonals ist äußerst mangelhaft.
  • Für Kinder und Jugendliche in Fremdbetreuung sind stabile Beziehungen entscheidend.

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