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Deutschland

"Maddie"-Verdächtiger soll nach Entlassung Fußfessel tragen

21. Aug. 2025 · Lesedauer 2 min

Der deutsche Verdächtige im Fall des vor 18 Jahren in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann, Christian B., soll nach seiner demnächst anstehenden Haftentlassung einem "Spiegel"-Bericht zufolge eine elektronische Fußfessel tragen.

Wie das Magazin laut Vorabmeldung vom Donnerstag berichtete, beantragte die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen entsprechenden Antrag auf Führungsaufsicht. Ein Gericht muss darüber noch entscheiden.

B. verbüßt bis September eine mehrjährige Haftstrafe, hauptsächlich wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal 2005. Wegen dieser Tat wurde er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt.

Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess um Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen. Mit dem Fall "Maddie" hat keines dieser Verfahren zu tun.

Ermittlung wegen Mordverdacht

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. allerdings als Verdächtigen in dem Tatkomplex um das Verschwinden des britischen Mädchens und ermittelt wegen Mordverdachts gegen ihn. 

Anklage erhob sie deshalb bisher nicht. B. lebte nach Angaben deutscher Ermittler früher zeitweise in Portugal. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. 

Er lebte auch in Braunschweig, deshalb ist die Justiz dort für ihn zuständig.

Von "Maddie" fehlt jede Spur

"Maddie" McCann verschwand am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste, während ihre Eltern in einem nahe gelegenen Restaurant zu Abend aßen. 

Trotz groß angelegter internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen bis heute jede Spur.

Elektronische Fußfesseln übermitteln die Position des Trägers und dienen der Aufenthaltsüberwachung durch Behörden. Ihr Einsatz im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht ist in Deutschland seit dem Jahr 2011 möglich, wenn nach Einschätzung der Justiz das Risiko besteht, dass rechtskräftig verurteilte Täter nach einer Haftentlassung weitere schwere Straftaten begehen könnten.

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Sind Sie Opfer von sexueller Gewalt oder kennen Sie jemanden, der es ist? Hier gibt es Hilfe:

  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
  • Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte: 0800 133 133
  • Rat auf Draht - Beratung für Kinder und Jugendliche: 147 sowie Online-Beratung
  • Kindernotruf: 0800 567 567
  • Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen bei sexueller und anderer Gewalt: HelpCh@t 
  • Frauen- und Mädchen-Beratungsstellen in den Bundesländern: Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
  • Kinder und Jugendanwaltschaften in Österreich: www.kija.at
Zusammenfassung
  • Der im Fall Madeleine McCann verdächtige Deutsche Christian B. soll nach seiner Haftentlassung im September nach Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine elektronische Fußfessel tragen, über die ein Gericht noch entscheiden muss.
  • B. verbüßt derzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen 2005 in Portugal und wurde 2019 verurteilt, während er 2023 in einem weiteren Prozess freigesprochen wurde.
  • Elektronische Fußfesseln sind in Deutschland seit 2011 im Rahmen der Führungsaufsicht möglich und werden eingesetzt, wenn das Risiko weiterer schwerer Straftaten besteht.