Dank Ex-BKA-Mitarbeiterin
Geldstrafe beglichen: "Maddie"-Verdächtiger vor Haftentlassung
Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter Christian B. sitzt seit Dezember 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Haft.
Seine siebenjährige Freiheitsstrafe läuft im September aus. Ursprünglich hätte er wegen einer offenen Geldstrafe jedoch bis 6. Jänner 2026 in Haft bleiben müssen.
Grund für die drohende Verlängerung war eine Geldstrafe in Höhe von 1.447 Euro. Sie wurde wegen früherer Verurteilungen wegen Körperverletzung und Urkundenfälschung verhängt.
Da Christian B. zahlungsunfähig ist, hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 111 Tagen antreten müssen.
Strafe von Ex-Mitarbeiterin des BKA überwiesen
Nun steht Christian B. aber doch vor der Entlassung: Im Juni überwies eine ehemalige Mitarbeiterin des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) überraschend den offenen Betrag an die Staatsanwaltschaft.
Sie erklärte gegenüber dem "Spiegel", sie sei fälschlich davon ausgegangen, die Strafe beziehe sich auf eine Beleidigung gegenüber einer Justizwache-Beamtin. Das Urteil habe sie "für nicht gerechtfertigt" gehalten.
Wirrwarr um Zahlung
Nachdem der Frau ihr Fehler aufgefallen war, habe sie die Zahlung mit dem Verweis auf ein "Missverständnis" widerrufen. Sie habe nicht gewusst, dass die Strafe wegen Körperverletzung und Urkundenfälschung verhängt worden war.
Sie forderte die Rückerstattung.
Jetzt die erneute Kehrtwende: "Inzwischen hat die Frau mitgeteilt, dass nun doch alles so bleiben soll", bestätigte die Staatsanwaltschaft dem "Spiegel".
Damit gilt die Geldstrafe als beglichen, womit einer vorzeitigen Entlassung von Christian B. aktuell juristisch nichts mehr im Weg steht.
Frau berichtet von Abhöraktion
Die Frau ist im Fall Christian B. keine Unbekannte. Nach eigenen Angaben war sie in der BKA-Abteilung "Operativtechnik Audio" tätig und soll an der Überwachung der Gefängniszelle des 48-Jährigen beteiligt gewesen sein.
Sie habe auch den Anwalt von Christian B. über die Abhöraktion informiert.
Einen persönlichen Kontakt mit dem "Maddie"-Verdächtigen bestreitet sie.
Zuvor erhobene Vorwürfe gegen das BKA nahm sie später zurück und erklärte ihr Verhalten in einer E-Mail an die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einer "wahnhaften Störung".
Hauptverdächtiger im Fall "Maddie"
Christian B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall Madeleine McCann. Die Dreijährige verschwand im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen entführt und ermordet wurde.
Der Deutsche lebte zu dieser Zeit unmittelbar in der Nähe der Ferienanlage. Mehrere Indizien sollen auf ihn hinweisen, zu einer Anklage ist es bislang jedoch nicht gekommen.
Von Madeleine fehlt auch nach unzähligen Suchaktionen weiterhin jede Spur.
Hilfe bei sexueller Gewalt
Sind Sie Opfer von sexueller Gewalt oder kennen Sie jemanden, der es ist? Hier gibt es Hilfe:
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
- Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte: 0800 133 133
- Rat auf Draht - Beratung für Kinder und Jugendliche: 147 sowie Online-Beratung
- Kindernotruf: 0800 567 567
- Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen bei sexueller und anderer Gewalt: HelpCh@t
- Frauen- und Mädchen-Beratungsstellen in den Bundesländern: Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
- Kinder und Jugendanwaltschaften in Österreich: www.kija.at
Zusammenfassung
- Vor 18 Jahren verschwand Madeleine "Maddie" McCann spurlos.
- Der Hauptverdächtige Christian B. sitzt derzeit wegen einer anderen Vergewaltigung in Haft.
- Nun steht er überraschend vor der Freilassung.
- Eine Ex-Mitarbeiterin des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) hat seine Geldstrafe beglichen.