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Linzer KUK: Falsche Krebsdiagnose "hat es nicht gegeben"

Heute, 08:02 · Lesedauer 2 min

Das Linzer Kepler Universitätsklinikum (KUK) wehrt sich nach Medienberichten zu einer angeblich falschen Krebsdiagnose aufgrund einer Namensverwechslung. Diese habe es "nie gegeben", vielmehr sei einem Arzt bei dem Gespräch mit einer Patientin aufgefallen, "dass die Röntgenbilder und der angezeigte Datensatz nicht zusammenpassten". "Der Fehler wurde innerhalb weniger Minuten aufgeklärt und mit der Patientin besprochen", heißt es auf der Website des Spitals.

Laut Medienberichten vom Wochenende war eine 54-jährige Mühlviertlerin wegen eines Knotens in der Brust zur Abklärung im Brustkompetenzzentrum des KUK, wo man ihr zuerst gesagt hätte, sie habe Brustkrebs, dann aber festgestellt worden sei, dass es sich um eine Namensverwechslung mit einer anderen Patientin gehandelt habe. Die Frau und ihr Ehemann würden überlegen, für den erlittenen Schock und Schmerz Schadenersatz einzufordern, hieß es darin.

"Eine solche falsche Diagnose hat es nicht gegeben", stellte das KUK nun auf seiner Website klar: "Zu keinem Zeitpunkt wurde eine bösartige Erkrankung bestätigt oder eine invasive Behandlung in Aussicht gestellt. Es wurde nie von einer bösartigen Erkrankung gesprochen." Auch seien die im Raum stehenden Vorwürfe mittlerweile "in einem sehr ausführlichen und guten Gespräch mit der betroffenen Patientin" ausgeräumt worden. Die Betroffene sei noch am selben Tag informiert worden, dass bei ihr keine Anzeichen für eine bösartige Veränderung vorliegen würden. "Die Darstellung, es sei zu einem Schockzustand, Kreislaufkollaps, Tränen oder Panik gekommen, entspricht nicht der Realität", so das KUK.

Zusammenfassung
  • Das Kepler Universitätsklinikum (KUK) in Linz weist Medienberichte zurück, wonach einer 54-jährigen Patientin aufgrund einer Namensverwechslung fälschlicherweise eine Krebsdiagnose gestellt worden sei.
  • Laut KUK wurde der Fehler innerhalb weniger Minuten erkannt und die Patientin noch am selben Tag darüber informiert, dass keine bösartige Veränderung vorliegt.
  • Das Krankenhaus betont, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Bestätigung einer bösartigen Erkrankung, eine invasive Behandlung oder einen Schockzustand gegeben habe.