Ex-Schmid-Anwalt Kralik: Gericht hat "nicht richtig beurteilt"

0

Die Strafe im Kurz-Prozess sei hoch, der Prozess einzigartig, sagt der ehemalige Anwalt von Thomas Schmid. Fraglich wäre, ob es überhaupt zu einer Anklage gekommen wäre, wenn es um einen Herrn Maier statt um Sebastian Kurz gegangen wäre. Kralik gibt Kurz bei einer Berufung gute Chancen.

"Die Strafe ist meines Erachtens sicher im oberen Bereich", urteilt Thomas Kralik, ehemals Anwalt des Hauptzeugen Thomas Schmid. "Üblich sind zwischen vier und sechs Monate bedingt bei einem unbescholtenen Ersttäter." Ein überraschter Sebastian Kurz wurde am Freitag zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt und legte sofort Berufung ein. 

Die Beweiswürdigung, also wem glaube ich, sei eine sehr subjektive Sache des Richters. Ob sie richtig sei, könne Kralik aber nicht beurteilen. Er war weder beim Prozess dabei noch habe er ihn verfolgt. 

"Dieser Prozess ist sicher in der Geschichte einzigartig." Ein Strafantrag mit über 100 Seiten, 12 Verhandlungstage, das gebe es sonst nicht.

Wäre "Herr Maier" auch angeklagt worden? 

"Wir haben auch schon deutlichere falsche Zeugenaussagen gehabt, die nicht in einem öffentlichen Bereich sich abgespielt haben, wo die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat." Da habe es dann geheißen, "Naja, er hat sich halt nicht mehr erinnern können." 

"Ich weiß nicht, ob es auch zu einer Anklage gekommen wär, wenn's der Herr Maier gewesen wär." 

Kurz hat "gute Chancen" bei Berufung

Kurz berief bereits, in zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht. Einer Nichtigkeitsberufung gibt der Anwalt "ganz gute Chancen" in Hinblick auf den Aussagenotstand. "Das ist nicht richtig beurteilt worden vom Gericht", kritisiert der Anwalt. Es gebe "einen eigenen Aussagenotstand für Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss, der viel weiter gefasst ist wie der normale Aussagenotstand und den hätte man ihm zuerkennen müssen meines Erachtens". 

Kurz-Schuldspruch: "Hartes Urteil"

"ARD"-Journalist Nikolaus Neumaier nach der Urteilsverkündung im PULS 24 Interview. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Strafe im Kurz-Prozess sei hoch, der Prozess einzigartig, sagt der ehemalige Anwalt von Thomas Schmid.
  • Fraglich wäre, ob es überhaupt zu einer Anklage gekommen wäre, wenn es um einen Herrn Maier statt um Sebastian Kurz gegangen wäre.
  • Kralik gibt Kurz bei einer Berufung gute Chancen.