Lebenslang für 28-Jährigen in Wiener Neustädter Mordprozess
Der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, soll laut Staatsanwaltschaft die Pensionistin in der Nacht auf den 10. Februar in ihrer Wohnung getötet haben. Danach soll er sich seine Hände und die Tatwaffe - vermutlich ein Schlosserhammer - in der Küche gewaschen, sich mit einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben der Leiche platziert haben, bevor er das Mehrparteienhaus verließ. "Ein finanzielles Motiv erscheint sehr naheliegend", der Angeklagte habe "großes Interesse" an der Eigentumswohnung der 81-Jährigen gehabt, so der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Die Seniorin habe das durchschaut und nicht mitgespielt, "das war letzten Endes ihr Todesurteil".
Die Tote war am 10. Februar entdeckt worden. Der 28-Jährige hat laut Staatsanwalt "eine Vielzahl an Spuren hinterlassen", etwa DNA an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel sowie Schuhabdrücke. Der Beschuldigte wurde am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen. Die 81-Jährige sei "eine geliebte Person, wie meine eigene Oma" gewesen, erklärte der Angeklagte. Er gab an, während der Tatzeit zuhause gewesen zu sein.
Am Dienstag standen weitere Zeugenaussagen und mehrere Sachverständigengutachten auf dem Programm, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte laut Angaben des Landesgerichts Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.
Zusammenfassung
- Ein 28-jähriger Rumäne wurde am Landesgericht Wiener Neustadt zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er im Februar 2024 eine 81-jährige Frau in Baden mit mindestens 17 Hammerschlägen getötet haben soll.
- Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann zahlreiche DNA-Spuren an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel hinterließ, während ein finanzielles Motiv als wahrscheinlich gilt.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat und am letzten Prozesstag weitere Zeugenaussagen sowie Sachverständigengutachten präsentiert wurden.
