Klinik-Arzt in Norddeutschland unter Mordverdacht
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hatte den Mediziner angezeigt und inzwischen freigestellt. Die Taten sollen im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025 verübt worden sein. Die Ermittlungen liefen seit vergangenem Jahr, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte.
Im Mai 2019 soll der Beschuldigte als Notarzt eingesetzt gewesen und zu einer älteren Frau in einer Demenz-WG gerufen worden sein. Die Frau soll schwer krank gewesen sein. Statt die Patientin weiterzubehandeln oder sie in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er sich entschlossen haben, sie zu töten. "Er soll ihr hohe Dosen Morphin verabreicht haben", sagte die Staatsanwältin.
Die Patientin starb kurze Zeit später. Da der Todeszeitpunkt inzwischen lange zurückliegt, konnten die Ermittler die genaue Todesursache nicht feststellen – daher wird in diesem Fall wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.
Todesfälle auf Station der Uniklinik
In den anderen beiden Fällen waren Patienten betroffen, die auf einer Station in der MHH behandelt wurden. Der Arzt steht im Verdacht, die Therapien der schwer kranken Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet zu haben.
Bei dem Fall aus dem Jahr 2025 geht die Staatsanwaltschaft vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Sie begründet das damit, dass der Patient sich bereits in einem künstlichen Koma befunden hatte, als die Therapie von dem beschuldigten Arzt beendet worden sein soll. "Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen", sagte die Staatsanwältin. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Ein 49-jähriger Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) steht unter Verdacht, zwischen Mai 2019 und März 2025 drei schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet zu haben.
- Gegen ihn wird wegen vollendetem Mord in einem Fall sowie wegen Totschlags beziehungsweise versuchten Mordes in zwei weiteren Fällen ermittelt, wobei er sich aktuell in Untersuchungshaft befindet.
- Im Fall aus dem Jahr 2025 sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da der Patient im künstlichen Koma lag; die Ermittlungen dauern an und es gilt die Unschuldsvermutung.
